Abfuhr!

Andreas Kalbitz darf nicht zurück in die AfD. Das hat heute eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden und damit einen Eilantrag des Neonazis abgeschmettert. Ein genauerer Blick zeigt, dass seine Chancen von vornherein schlecht standen. Der Rechtsstreit und der Machtkampf werden weitergehen. Doch das Urteil bedeutet eine harte Bruchlandung für den Flügel – und für Alexander Gauland.

Gericht verneint Eilbedürftigkeit

Der Neonazi Andreas Kalbitz darf bis auf Weiteres nicht in die AfD zurückkehren. Das hat die 43. Zivilkammer des Landgerichts Berlin heute nach einer mündlichen Verhandlung entschieden und damit einen Eilantrag des früheren Flügel-Frontmanns zurückgewiesen (Aktenzeichen: 43 O 223/20). Er hatte beantragt, eine einstweilige Verfügung zu erlassen und damit die Partei zu verpflichten, ihm wieder alle Mitgliedsrechte einzuräumen, bis ein späteres Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. In dem Fall hätte er seinen Platz im Bundesvorstand und an der Spitze des brandenburgischen Landesverbands sofort wieder einnehmen können.

Die Richter unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Luhm-Schier lehnten das jedoch aus formalen Gründen ab, da eine Eilbedürftigkeit nicht vorliege. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung der Umstände, die zu Kalbitz‘ Ausschluss führten, wurde nicht vorgenommen. Im Zentrum stand – bei solchen Verfahren üblich – eine überschlägige Betrachtung sowie eine Folgenabwägung: Wie schwer wiegen die Nachteile für Kalbitz, wenn er parteilos bleibt, und wie hoch sind seine Chancen, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen?

Es sei nicht zu erkennen, dass der Beschluss des Bundesvorstands, mit dem die Mitgliedschaft Mitte Mai für nichtig erklärt wurde, „evident rechtswidrig“ war, erklärte das Gericht. Es geht auch nicht davon aus, dass das darauf basierende Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts, das den Vorstandsbeschluss bestätigte, „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ revidiert werden muss. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, binnen Monatsfrist kann Berufung eingelegt werden.

„Kalbitz bleibt“ – nicht

Der mit Spannung erwartete Verhandlungstag in Berlin-Mitte hat mit skurrilen Szenen begonnen. Vor dem Gerichtsgebäude kreiste ein Laster mit der Aufschrift „Kalbitz bleibt“, einige Anhänger*innen des Rechtsaußen-Politikers sangen „Die Gedanken sind frei“. Doch der Mann, um den sich heute alles drehte, erschien nicht selbst, ihn vertrat der Burschenschafts-Anwalt Andreas Schoemaker. Überraschend tauchte zudem Alexander Gauland auf, um für Kalbitz anzusagen. Doch der AfD-Ehrenvorsitzende ging unverrichteter Dinge. In dem Eilverfahren wurden keine Zeug*innen gehört, im Vorfeld hatte das auch keine der Prozessparteien beantragt.

Um 10 Uhr sollte die mündliche Verhandlung beginnen, doch sie verzögerte sich zunächst, weil der AfD-Anwalt Joachim Steinhöfel im Zug festsaß. In der Zwischenzeit gab Alexander Wolf, Beisitzer im Bundesvorstand der Partei, auf dem Gerichtsflur Statements an Journalist*innen ab. Es fielen äußerst markige Sätze: Wer sich nicht in den Griff bekomme, wer ein Problem mit Gewalt und „wohl auch mit Alkohol“ habe, der könne weder eine führende Position in der Partei einnehmen, noch gehöre er überhaupt in die AfD. Dann begann die Verhandlung im Sitzungssaal 208/209, wo üblicherweise Zwangsversteigerungen stattfinden. Im Vorfeld war fraglich, ob noch am gleichen Tag ein Urteil fallen kann. Doch neue Positionen wurden nicht vorgetragen, kurz vor 12 Uhr stand die Entscheidung.

„Das Kapitel Andreas Kalbitz ist beendet“, kommentierte Alexander Wolf vor Ort das Ergebnis mit trockenen Worten, aber sichtlicher Freude. Möglicherweise wird nun ein neues, nicht minder problematisches Kapitel aufgeschlagen: Gauland habe sich mit seinem Angebot, für Kalbitz auszusagen, „schwer beschädigt“, sagte Wolf, und er habe auch „in den vergangenen Wochen mehrfach unglücklich agiert“. So hatte der AfD-Mitgründer kürzlich das Bundesschiedsgericht der Partei scharf attackiert und sich damit einmal mehr auf die Seite des Flügels gesellt. Wolf deutete an, dass sich der Bundesvorstand schon bald mit Gaulands Vorgehen beschäftigen wird.

Folge der Verfassungsschutz-Beobachtung

Die Auseinandersetzung um Kalbitz‘ Mitgliedschaft belastet die AfD bereits seit Monaten, prägte zuletzt fast völlig ihr Außenbild und hinterließ den Eindruck einer zerrissenen, in Machtkämpfen versinkenden Partei. Am Anfang stand die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), den Flügel voll ins Visier zu nehmen. Mitte März wurde das bekannt und weckte in der Partei die Sorge, in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Daraufhin beschloss der Bundesvorstand, dass sich der Flügel auflösen muss. Die Gruppe folgte zögernd, womöglich nur zum Schein und erst nach einer Zusage der Parteispitze, dass in dem Zusammenhang niemand aus der Partei fliegen würde.

Doch das BfV legte nach, wies auf Kalbitz‘ politisches Vorleben hin und auf eine Mitgliederliste der 2009 verbotenen Neonazi-Vereinigung „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ). Darauf, so behauptet es die Behörde, sei eine „Familie Andreas Kalbitz“ verzeichnet gewesen, samt Mitgliedsnummer. Der Parteivorstand bat daraufhin Kalbitz zum Rapport und forderte einen schriftlichen Bericht über seine politischen Aktivitäten vor der AfD ab. Kalbitz räumte „einzelne, als rechtsextrem auslegbare“ Bezüge in seiner Vergangenheit ein, darunter eine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern. In der HDJ will er nicht gewesen sein, behauptet er bis heute.

In einer überraschenden, knappen und seither umstrittenen Entscheidung beschloss der Bundesvorstand schließlich Mitte Mai, dass Kalbitz‘ AfD-Mitgliedschaft annulliert wird. Grund ist ein schwerer Satzungsverstoß: Beim Eintritt im Jahr 2013 hätte er über frühere Zugehörigkeiten zu anderen Parteien und auch zu „extremistischen“ Organisationen vollständig Auskunft geben müssen. Doch das versäumte er offenbar, nannte weder die Republikaner, noch die HDJ. Eine Täuschung, die laut AfD-Bundessatzung mit einer Annullierung geahndet werden kann – so, als wäre Kalbitz nie wirksam Mitglied geworden.

Schlechte Karten vor dem Schiedsgericht

Dagegen wandte sich Kalbitz an das zuständige Bundesschiedsgericht der AfD und – schon einmal – an eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Dort erhielt er in einem Eilverfahren zunächst Recht und durfte vorläufig wieder Mitglied sein, bis das Schiedsgericht die Sache klärt. Doch das bestätigte – entgegen einer verbreiteten Erwartung – mit acht von neun Stimmen den Rauswurf. Seit dieser Woche kursiert in der Partei die schriftliche Begründung, die mit 49 Seiten außergewöhnlich umfangreich ausfällt und die vor allem zeigt, wie schlecht Kalbitz‘ Karten von Anbeginn waren. Das betrifft vor allem die Republikaner, denen angehört zu haben er nicht bestritten hat. Nur nahm er zu der Frage, ob er das in seinem Mitgliedsantrag angab, keine eindeutige Stellung.

Als Medien im Herbst 2014 erstmals über sein Vorleben berichteten, erklärte der brandenburgische AfD-Landesverband, Kalbitz habe sich der früheren Mitgliedschaft bisher nicht erinnert. Falls das zutrifft, hätte er dazu auch nichts im Aufnahmeformular angeben können. Von „Erinnerungslücken“ sprach Kalbitz auch gegenüber dem Schiedsgericht. Sein Argument: Falls er die Republikaner nicht aufführte, war das keine Absicht und kein aktives „Verschweigen“, das man ihm vorwerfen kann. Doch man fand diese Darstellung „wenig glaubhaft“, vor allem aus zwei Gründen. Zum einen war Kalbitz bis 1993, unmittelbar vor seinem Wechsel zu den Republikanern, bei der Jungen Union und in der CSU. Beides gab er mutmaßlich an, denn beides wurde – auch wenn der originale Mitgliedsantrag heute als verschollen gilt – frühzeitig in eine Datenbank übernommen, mit der die AfD ihre Mitglieder verwaltet.

Von den Republikanern steht dort dagegen nichts. Erinnerte sich Kalbitz also an seine ältere Unionszeit, aber nicht daran, wie sie endete: mit einem Übertritt zu einer extrem rechten Partei? Zum anderen wäre da Alexander Gauland, der sich stets vor Kalbitz stellte. Als der Bundesvorstand beschloss, Kalbitz aus der Partei zu werfen, sagte der 79-Jährige, er habe „von Anfang an“ gewusst, dass Kalbitz bei den Republikanern war. Falls es eine Erinnerungslücke gab, dann merkwürdigerweise nicht gegenüber Gauland.

Kalbitz war für die HDJ „wie ein Mitglied“

Problematischer ist es mit der HDJ. Zweimal, 1993 bei einer Vorgängerorganisation und dann erneut 2007, nahm Kalbitz an „Lagern“ der Neonazigruppe teil. Beides lässt sich beweisen, Kalbitz räumt das auch ein. Er will sich vor Ort jedoch nur „informiert“ haben, ohne je Mitglied „im juristischen Sinne“ geworden zu sein. Die vermeintliche Mitgliederliste, über die das BfV verfügt und die außerhalb des Amtes niemand kennt, bezeichnet er als Fälschung. Doch vor dem Schiedsgericht kam er damit nicht davon. Kalbitz konnte auf Nachfragen nicht schlüssig erklären, warum er von einer Gruppierung, der er nicht angehört haben will, E-Mail-Einladungen zu internen Veranstaltungen erhalten hat. Auf die Frage, woher die HDJ seine Mailadresse kannte, antwortete er: „Ich weiß es nicht.“

Unterm Strich spreche „einiges dafür“, dass Kalbitz durch die HDJ „wie ein Mitglied behandelt wurde“, steht in dem Urteil. Auf eine formale Mitgliedschaft komme es nicht unbedingt an, solche Organisationen würden schließlich „weitestgehend konspirativ“ agieren, daher auf ein übliches „vereinsrechtliches Antrags- und Aufnahmeverfahren“ verzichten. Der HDJ zurechnen lassen müsse sich bereits, wer „zugunsten deren Ziele aktiv tätig gewesen wäre, wobei eine erst- oder einmalige Tätigkeit bereits ausreichend sein kann“. Genau in diesem Sinne habe Kalbitz der HDJ „angehört“, ohne dass er auf einer Mitgliederliste verzeichnet sein muss.

Unmittelbar nach dem Urteil des Schiedsgerichts und lange, bevor die schriftlichen Gründe niedergeschrieben waren, brachte Alexander Gauland das Gerücht in Umlauf, die Parteirichter*innen hätten sich mit der mutmaßlichen HDJ-Mitgliedschaft gar nicht befasst, also den zentralen Vorwurf fallen lassen. Tatsächlich wurde der Vorwurf jedoch im Kern bestätigt. So konnte das Parteigericht eine große Klammer schließen: „Überlebenswichtig“ für die AfD sei eine „Abgrenzung zu extremistischen Personen“, von Leuten wie Kalbitz. So wollte es die Satzung bereits, als er beitrat, und genau in diesem Sinne ging der Bundesvorstand gegen ihn vor.

AfD stützt sich auf den Verfassungsschutz

Auf diese deutliche Vorentscheidung konnte sich der Bundesvorstand im Vorfeld der heutigen Verhandlung stützen. Der Schriftsatz der Parteiführung, der Kalbitz bis vor kurzem selbst angehörte, ist 115 Seiten stark. Die Ausführungen des 47-Jährigen zu seiner eigenen Vergangenheit seien „geprägt von Unwahrheiten, Verfälschungen, von Bagatellisierungen und Auslassungen“, heißt es nach Angaben von tagesschau.de in dem Dokument. Es sei demnach kaum zumutbar, „sich mit einer solchen Persönlichkeit weiter in der Parteiarbeit assoziieren zu müssen“. Die Rede ist von „extremistischen Grundhaltungen“, die „zersetzend“ seien und die dem Ziel der AfD, mitzuregieren, entgegenstehen würden – schließlich wolle man ja verfassungsgemäße Ziele vertreten.

Was besonders aufhorchen lässt: Obwohl die AfD den Verfassungsschutz juristisch bekämpft und kritische Medien abzuwehren versucht, stützt sie sich in der Causa Kalbitz ausdrücklich auf die „Erkenntnistätigkeit des BfV“ sowie auf „journalistische Berichterstattung“. Die Argumentationslinie, mit der man sich nunmehr durchgesetzt hat, wurde am vergangenen Montag bei einer Telefonkonferenz des Bundesvorstands geplant und beschlossen. Auffällig: Die wichtigsten Fürsprecher*innen des Flügels nahmen nicht teil, Co-Parteichef Tino Chrupalla sowie Alice Weidel, Stephan Brandner und Stephan Protschka fehlten. Sie waren „verhindert“, heißt es.

Kalbitz‘ Eilantrag hingegen fiel schmaler aus, umfasst 43-Seiten und viele Ausführungen, die schon beim Parteigericht durchgefallen waren. So behauptete er unverändert, sich beim Eintritt in die AfD seiner früheren Mitwirkung bei den Republikanern nicht erinnert und der HDJ nie angehört zu haben. Besondere Hoffnung legte er darauf, dass die Entscheidung, ihn loszuwerden, in formaler Hinsicht „evident rechtswidrig“ gewesen sein könnte. Er stützte sich dabei auf die frühere Eilentscheidung des Landgerichts Berlin. Das damalige Urteil enthielt den Hinweis, dass ein Parteivorstand nicht ohne Weiteres eine Mitgliedschaft beenden könne, dafür seien vielmehr die Parteigerichte zuständig. Jenes Schiedsgericht, das den Ausschluss besiegelte, hatte Kalbitz in der Zwischenzeit jedoch selber angerufen.

Unterschiedliche Deutungen

Das alles ist Stoff, der in einem künftigen Hauptsacheverfahren noch einmal erörtert werden könnte, theoretisch jedenfalls. Bis dahin wird jedoch viel Zeit verstreichen, dem Vernehmen nach rechnet in der AfD niemand damit, dass eine Verhandlung noch in diesem Jahr stattfinden kann. Sie würde also – besonders unangenehm – ins Bundestagswahljahr fallen. Bis dato wurde allerdings noch gar keine Klage im Hauptsacheverfahren eingereicht. Und selbst wenn Kalbitz diesen Weg gehen und damit durchkommen sollte, könnte der Bundesvorstand rasch reagieren, mit Ordnungsmaßnahmen und einen regulären Parteiausschlussverfahren. Material dafür wird bereits gesammelt, die sogenannte Milzriss-Affäre ist ergiebig. In dem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Kalbitz wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Ein weiteres Verfahren gegen Kalbitz ist derzeit anhängig, es betrifft seine womöglich unzutreffende Behauptung, niemals HDJ-Mitglied gewesen zu sein. Das erklärte er gegenüber dem Landgericht Berlin in zwei eidesstattlichen Versicherungen. Die AfD vermutet „Prozessbetrug“, die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Berlin prüft nun den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt. Kalbitz selbst hat zum Ausgang der heutigen Verhandlung noch keine Erklärung abgegeben. Auch in Flügel-Kreisen, sonst auf Krawall gebürstet, ist es ungewohnt ruhig – die Niederlage dafür umfassend.

In der Parteispitze gibt es derweil widerstreitende Deutungen. Jörg Meuthen, der den Ausschluss vorangetrieben hatte, sieht sich bestätigt: Es handle sich um eine „unmissverständliche Bestätigung unserer Rechtsposition“. Er hoffe, dass nunmehr ein „Schlussstrich“ unter die „belastende, aber notwendige Auseinandersetzung“ gezogen sei und „wieder Ruhe einkehrt“. Sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla befürchtet dagegen eine Verlängerung der juristischen Auseinandersetzung, „die ich der Partei gerne erspart hätte.“ Chrupalla hatte nicht dafür gestimmt, die Mitgliedschaft zu annullieren. Das gilt auch für Alice Weidel, ihr zufolge sei für die Partei „längst ein Schaden eingetreten“ und „kein Ende dieses Konfliktes in Sicht“. Alexander Gauland stellte sich am Nachmittag abermals hinter Kalbitz. Er sei „nach wie vor der Auffassung, dass der vom Bundesvorstand eingeschlagene Weg“ falsch und die Aberkennung der Parteimitgliedschaft „juristisch nicht sauber ist“, sagte er. Ohne diesen Schritt hätte „die von Jörg Meuthen nun beklagte Unruhe in der Partei“ vermieden werden können.