Rückzieher: AfD will keine Neuwahl

Seit die sächsische AfD zur Landtagswahl nur mit einem Teil ihrer Kandidierenden antreten durfte, sah sie sich als Opfer eines Komplotts und wollte „in jedem Fall“ eine Neuwahl erwirken. Doch plötzlich scheut die Fraktion den Weg vor das Verfassungsgericht – weil rechte Abgeordnete um ihre Mandate fürchten. Der Klage-Plan war ein Wahlversprechen, das wohl schon länger auf Eis liegt.


Beitrag vom 14.10.2020, 14:45 Uhr │ Im Bild: Jörg Urban, damals Spitzenkandidat zur Landtagswahl, nach einem Teilsieg vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.


Neuwahl könnte nach hinten losgehen

Anders als erwartet und angekündigt wird die AfD in Sachsen voraussichtlich doch nicht gegen das Ergebnis der Landtagswahl klagen, um so eine Neuwahl zu erzwingen. Wie die Freie Presse heute berichtet, sollen sich bei einer Sitzung der Landtagsfraktion kürzlich „fast alle“ der 38 rechten Abgeordneten dagegen ausgesprochen haben, den zuständigen Verfassungsgerichtshof in Leipzig anzurufen, obwohl der Weg frei ist. Die Fraktionsmitglieder scheuen offenbar einen Erfolg, fürchten demnach den Verlust der eigenen, lukrativen Mandate. Aus einem erneuten Urnengang könnte die Partei nämlich geschwächt hervorgehen. An ihren Spitzenwert von 27,5 Prozent, den sie am 1. September 2019 eingefahren hat, konnte sie seither in keiner Umfrage mehr anknüpfen.

Zuletzt wies der Wahlprüfungsausschuss des Landtags eine Reihe von Beschwerden der Landespartei und mehrerer ursprünglicher Kandidat*innen zurück. Sie hatten die Gültigkeit der Wahl angefochten und vorgebracht, unrechtmäßig benachteiligt worden sei, da die AfD nur mit einem Teil ihrer Landesliste antreten durfte. Der Landeswahlausschuss, der Wahlvorschläge zulässt, hatte im Sommer vergangenen Jahres wegen gravierender Fehler bei der Aufstellung lediglich 18 von insgesamt 61 Kandidierenden durchgewunken. Das Verfassungsgericht korrigierte die Entscheidung kurzfristig und erweiterte die Liste auf 30, sah gleichwohl eine Schuld bei der Partei, die während der Nominierung das Wahlverfahren geändert hatte. Konsequenz der Kappung: Einen Platz im Parlament, den die AfD ihrem Zweitstimmenergebnis zufolge errungen hätte, konnte sie nicht besetzen, der Landtag zählt daher nur 119 statt 120 Mitglieder. Sollten Abgeordnete aus den Reihen der AfD-Fraktion vorzeitig ausscheiden, gibt es keine Nachrücker*innen.

Unbelegte Vorwürfe

„Listenerschöpfung“ heißt dieses Phänomen. Es hat der Partei aber nicht nur geschadet, sondern ihr unverhofft ein zugkräftiges Thema für den Wahlkampf beschert, in den man zunächst ohne eigene landespolitische Schwerpunkte gestartet war. Durch die Listenkürzung war nach Lesart der AfD das Land in eine „Verfassungskrise“ gestürzt worden, Spitzenkandidat Jörg Urban sprach von einem „verabredeten Komplott von Vertretern der im Landtag sitzenden Altparteien“. Die AfD verteilte öffentlichkeitswirksam Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen, beschwerte sich wegen angeblicher „Wahlbehinderung“ bei der OSZE und produzierte mit drastischen Warnungen vor einer „Wahlfälschung“ knallige Schlagzeilen. Kaum stand das Wahlergebnis fest, mit dem die AfD Rekordwerte einfuhr, beklagte sie sich über „massive Wahlbehinderung“ – und versprach, dass man „in jedem Fall“ bald „Neuwahlen erwirken“ werde.

Doch von diesem Weg lässt man jetzt ab und damit ein zentrales Wahlversprechen fallen. Mithilfe der schwerwiegenden Vorwürfe hat die AfD-Landtagsfraktion zwar einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, doch der ist auch nach einem Jahr noch nicht in Gang gekommen: Bei der nächsten Sitzung, die am kommenden Montag stattfinden wird, gibt es keine Zeug*innen, weil ausgerechnet die AfD keine Vorschläge gemacht hat. Parallel hat der Wahlprüfungsausschuss über Monate hinweg die Einsprüche geprüft und am Ende verworfen. Als das neulich im Landtagsplenum zur Sprache kam, weil die AfD auf einer Aussprache bestand, wiederholten ihre Abgeordneten den unbelegten Vorwurf, dass die Wahl manipuliert worden sei. Urban kündigte daher „Teil zwei der Verfassungskrise“ an. Die demokratischen Fraktionen widersprachen reihum, stellten sich klar hinter den Ausschuss und bestätigten dessen Votum.

Plan liegt wohl schon länger auf Eis

Dagegen hätte die klagefreudige AfD-Fraktion nun den vorgesehene Verfahrensweg beschreiten und vor Gericht ziehen können. Erstaunlicher als der Verzicht auf diesen Schritt ist der Grund, die Sorge um die eigenen Mandate. Denn bisher hatte die AfD dem Wahlprüfungsausschuss vorgeworfen, dass man die Eingaben dort nicht sachgerecht bewerten würde – weil es die „Altparteien“ seien, die ihre Mandate nicht gefährden wollen.

Möglicherweise wurde der Neuwahl-Plan aber schon vor längerer Zeit aufgegeben, eine Niederlage wäre blamabel, Belege für den vermeintlichen Komplott gibt es bis heute nicht und zu durchwachsenen Umfragewerten kommt seit Monaten der Machtkampf in der eigenen Partei. Dort bereitet man die nächsten Wahlkämpfe umso penibler vor, 2021 steht ein Superwahljahr an. Der Bundeskonvent der AfD befasste sich wiederholt mit den Details. Was dabei nach idas-Informationen kein Thema war: eine mögliche Neuwahl in Sachsen.