Wahlbeschwerde-Verfahren eingestellt

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat das Verfahren zur einzigen noch anhängigen Beschwerde aus den Reihen der AfD gegen das Ergebnis der Landtagswahl eingestellt. Jörg Domsgen, Kommunalpolitiker aus Zittau, verfolgte den Neuwahl-Plan weiter, den Partei und Fraktion bereits aufgegeben hatten. Doch dann machte auch er einen stillen Rückzieher. Eine realistische Chance, ins Parlament zu kommen, hatte er ohnehin zu keiner Zeit.


Beitrag vom 14.12.2020, 16:55 Uhr │ Im Bild: Jörg Domsgen, verhinderter Landtagskandidat der AfD.


Beschwerde freiwillig zurückgenommen

Die Versuche aus den Reihen der sächsischen AfD, die Ergebnisse der Landtagswahl im vergangenen Jahr anzufechten, sind nun auch formell abgeschlossen. Bereits Anfang des Monats hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig das Verfahren über die einzige anhängige Wahlprüfungsbeschwerde eingestellt. Das ergibt sich aus dem inzwischen vorliegenden Beschluss des obersten Gerichts im Freistaat. Dorthin hatte sich Ende Oktober der Zittauer Kommunalpolitiker Jörg Domsgen gewandt, kurz vor Verstreichen der offiziellen Frist. Zu einer Verhandlung wird es jedoch nicht kommen, denn der 54-Jährige hat seine Eingabe „mit Schreiben vom 23. November 2020 zurückgenommen“, heißt es in der Entscheidung.

Bereits Ende September hatte der Landtag nach monatelanger Prüfung sämtliche Einsprüche des AfD-Landesverbandes sowie von neun Ex-Kandidierenden abgewiesen, die wegen der Kappung der Landesliste nicht zur Wahl antreten durften und sich unrechtmäßig benachteiligt sahen. Anders als vielfach angekündigt verzichtete die AfD im Anschluss auf weitere rechtliche Schritte. Im Erfolgsfall wäre die Anordnung von landesweiten Neuwahlen möglich gewesen, dieses Ziel verfolgten zunächst auch sämtliche Beschwerden. Doch sowohl in der Fraktion, als auch in der Landesspitze entschied sich eine deutliche Mehrheit dagegen, diesen Weg weiter zu verfolgen – offenbar, um bereits errungene Mandate nicht zu riskieren.

Lediglich Domsgen, vertreten durch den Flügel-nahen Juristen Martin Braukmann, wandte sich fristgemäß an das Verfassungsgericht – entgegen der Linie seiner Partei. Er war im Frühjahr des vergangenen Jahres als Landtagskandidat für den aussichtlosen Listenplatz 56 nominiert worden. Für die AfD sitzt er außerdem im Görlitzer Kreistag und im Stadtrat von Zittau. Zu seinem Gang vor das Verfassungsgericht wie auch zu seinem späteren Rückzieher teilte er nichts mit. Ende November gab er allerdings bekannt, dass er kürzlich an Corona erkrankt war.