„Offensichtlich unbegründet“: Klatsche für AfD-Klage

 Exklusiv │ Der Versuch, den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses im Landtag zu verklagen, ist endgültig gescheitert – gleich neun Richter*innen des Sächsischen Verfassungsgerichts in Leipzig gaben der AfD-Fraktion in keinem Punkt recht. Vor Befragungen darf auch künftig darauf hingewiesen werden, dass ein Meineid nicht bestraft werden kann.


Beitrag vom 10.11.2020, 17:45 Uhr


Langer Streit um den Eid

Vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof hat die AfD-Landtagsfraktion eine weitere Niederlage erlitten. Bereits in der vergangenen Woche verwarf das Gericht einen Antrag, mit dem Lars Rohwer (CDU) verklagt werden sollte, der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Kürzung der AfD-Landesliste. Die AfD, die den Ausschuss initiiert hatte, warf Rohwer vor, gegenüber Sachverständigen und Zeug*innen des Ausschusses eine „inhaltlich falschen Belehrungsformel“ zu verwenden.

Die inzwischen mehrfach angewandte Formulierung weist vor Beginn einer Befragung darauf hin, dass Falschaussagen strafbar sind, ein Meineid aber nicht. Grund: Untersuchungsausschüsse können keinen wirksamen Eid abnehmen, er hat nur symbolische Bedeutung, erhöht den Strafrahmen nicht. Anders sieht das die AfD, die sich eines Druckmittels beraubt sieht, darüber monatelang gestritten und damit den Beginn der Beweisaufnahme verzögert hat. Schließlich zog sie in einem Organstreitverfahren vor das Verfassungsgericht und wollte dort feststellen lassen, dass ihre verfassungsmäßigen Minderheitenrechte verletzt seien, weil der vom Landtag bestätigte Untersuchungsauftrag unter diesen Umständen nicht effektiv erfüllt werden könne.

Belehrungsformel „nachvollziehbar“

Insgesamt neun Richter*innen kamen nun jedoch zu einem gegenteiligen Ergebnis: Sie bezeichnen das ganze Anliegen als „offensichtlich unbegründet“. Das hatte sich bereits im November abgezeichnet. Damals war in der gleichen Sache der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen worden, mit dem die AfD eine vorläufige Regelung zu ihren Gunsten erwirken wollte. Der jetzt vorgelegten einstimmigen Entscheidung zufolge ist die angefochtene Belehrungsformel „nachvollziehbar“ und steht im Einklang mit einer in der Rechtsprechung weit verbreiteten Auffassung – die von der AfD nicht schlüssig widerlegt werden konnte.

Ob ein Meineid vor dem Untersuchungsausschuss generell straffrei bleibt, hatte das Gericht letztlich aber nicht zu entscheiden, weil unabhängig davon die behauptete Verletzung von Minderheitenrechten nicht vorliegt. Vielmehr fällt die Belehrung von Zeug*innen ins Ermessen des Ausschussvorsitzenden, so lange sie den Vorschriften genügt und nicht auf Willkür oder sachfremden Erwägungen beruht. Das ist nicht der Fall, wie in dem Beschluss hervorgehoben wird. Zu ihm hat sich die AfD-Fraktion bisher nicht geäußert. Voraussichtlich Mitte Januar soll die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses stattfinden.