{"id":716,"date":"2020-03-11T16:53:32","date_gmt":"2020-03-11T15:53:32","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716"},"modified":"2020-03-11T16:53:32","modified_gmt":"2020-03-11T15:53:32","slug":"gekuerzte-landesliste-verschwoerung-des-staates-oder-versagen-der-afd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716","title":{"rendered":"Gek\u00fcrzte Landesliste: Verschw\u00f6rung des Staates oder Versagen der AfD?"},"content":{"rendered":"<p>Die s\u00e4chsische AfD durfte 2019 nicht mit allen Kandidat*innen zur Landtagswahl antreten und b\u00fc\u00dfte deshalb ein Mandat ein. Wie kam es dazu? Die Partei wittert ein Komplott von h\u00f6chster Stelle und hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Doch wom\u00f6glich hat sie einfach selbst versagt. Das legen Unterlagen nahe, die <i>idas<\/i> einsehen konnte. <!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<p>Nein, J\u00f6rg Urban ist kein Mann gro\u00dfer Worte, zumindest kein gl\u00e4nzender Redner. Das unterscheidet ihn, der die AfD in Sachsen und deren Fraktion im Landtag anf\u00fchrt, von Parteifreunden wie Bj\u00f6rn H\u00f6cke in Th\u00fcringen und Andreas Kalbitz in Brandenburg. Aber diese eine Rede hatte es in sich. Urban richtete sie an die &#8222;lieben Freunde der Demokratie&#8220;, die im Oktober vergangenen Jahres vor ihm sa\u00dfen, im neu gew\u00e4hlten Landtag in Dresden.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">&#8222;Nie zuvor in der Bundesrepublik\u2026&#8220;<\/span><\/h3>\n<p>Das Parlament war an diesem Tag die gro\u00dfe B\u00fchne der AfD, die kurz zuvor ein Rekordergebnis eingefahren hatte und seitdem mit 38 Abgeordneten die zweitst\u00e4rkste Fraktion ist, st\u00e4rker als irgendwo sonst. Ihre neue Macht kostete die AfD sofort aus und rief die Landtagsmitglieder zu einer Sondersitzung zusammen. Urban kam dabei schnell zum Punkt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: center\">&#8222;Wenn sich nur ein Teil dessen beweisen l\u00e4sst, was wir heute vermuten m\u00fcssen, war die Barschel-Aff\u00e4re im Vergleich dazu ein laues L\u00fcftchen. Nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland ist die Demokratie in einer solchen Dimension angegriffen worden.&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-708\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/2_landesliste_plenum.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"606\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/2_landesliste_plenum.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/2_landesliste_plenum-300x182.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/2_landesliste_plenum-150x91.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/2_landesliste_plenum-768x465.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><small><i>J\u00f6rg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, verlangt im Landtagsplenum die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.<\/i><\/small><\/p>\n<p>Unruhe, Zwischenrufe, Wortgefechte. Selten wurde es so laut im Parlament, denn selten wurde etwas so Unglaubliches behauptet. &#8222;Ich staune, wie trocken Sie diesen Schwachsinn hier vortragen&#8220;, entgegnete der CDU-Abgeordnete Stephan Meyer. Der Fraktionschef der Linken, Rico Gebhardt, sprach von einer &#8222;peinlichen Nummer&#8220; und fragte, &#8222;wie viel man eigentlich nehmen muss, um so einen Quark im Kopf zusammenzubekommen.&#8220; Valentin Lippmann, Innenpolitiker der Gr\u00fcnen, nannte Urbans Darstellung &#8222;absurd&#8220; und fragte ironisch, &#8222;welche Rolle in diesem ganzen Geschehen der Bundespr\u00e4sident, der Papst oder vielleicht das Kr\u00fcmelmonster gespielt haben k\u00f6nnten.&#8220;<\/p>\n<p>Die Barschel-Aff\u00e4re, muss man wissen, war einer der gro\u00dfen Politskandale der alten Bundesrepublik. Im Jahr 1987 hatte der CDU-Politiker Uwe Barschel, damals Ministerpr\u00e4sidenten Schleswig-Holsteins, seinen SPD-Herausforderer Bj\u00f6rn Engholm bespitzeln und diskreditieren lassen, ein schmutziger Wahlkampf, wie man heute sagt. In die Mediengeschichte ging eine Pressekonferenz Barschels ein, bei der er alle Vorw\u00fcrfe zur\u00fcckwies und darauf sein Ehrenwort gab, das ihm niemand abnahm. Eine Woche sp\u00e4ter trat er zur\u00fcck. Und noch ein paar Tage darauf lag er tot in der Badewanne eines Genfer Hotelzimmers.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Landesliste wurde gek\u00fcrzt<\/span><\/h3>\n<p>Glaubt man Urban, dann ist in Sachsen etwas noch viel Einschneidenderes passiert: Im Vorfeld des Landtagswahljahres soll das Innenministerium gezielt eine CDU-Frau namens Carolin Schreck an die Spitze des Statistisches Landesamtes gehievt haben. Als Pr\u00e4sidentin dieses Amtes nahm sie zugleich die Funktion der Landeswahlleiterin wahr. Deren Aufgabe ist es, die Wahlvorschl\u00e4ge der einzelnen Parteien, die zur Landtagswahl mit einer Landesliste antreten wollen, entgegenzunehmen und auf Korrektheit pr\u00fcfen. Frau Schreck soll dabei die ganz spezielle Zusatzaufgabe gehabt haben, die AfD von der Landtagswahl auszuschlie\u00dfen. Und das Innenministerium soll sie \u2013 angeblich gemeinsam mit &#8222;einem noch unbekannten Beamten des Kanzleramts&#8220; \u2013 so lange &#8222;bearbeitet&#8220; haben, bis sie spurt. Der Ministerpr\u00e4sident pers\u00f6nlich habe das so gewollt.<\/p>\n<p>Das letzte Wort bei der Listenzulassung hat der sogenannte Landeswahlausschuss. Ihm sitzt die Landeswahlleiterin vor, hinzu kommen sechs Beisitzer*innen verschiedener Parlamentsparteien. Das Gremium pr\u00fcft, ob bei den Nominierungen alles mit rechten Dingen zugegangen ist, ob alles den Wahlgesetzen entspricht. Es stimmt untereinander ab und l\u00e4sst die Wahlvorschl\u00e4ge ganz, teilweise oder gar nicht zu. Nur, was den Landeswahlausschuss passiert hat, kann am Ende auf einem Wahlzettel angekreuzt werden.<\/p>\n<p>Die AfD glaubt, dass Frau Schreck &#8222;Geheimberatungen&#8220; mit den Beisitzer*innen durchf\u00fchrte, um ihnen einzubl\u00e4uen, gegen die AfD zu entscheiden. Daran ist zumindest so viel wahr, dass tats\u00e4chlich eine Entscheidung zustande kam, mit der man bei der AfD nicht gerechnet hatte: Wegen schwerer M\u00e4ngel bei der Aufstellung der Kandidat*innen lie\u00df der Landeswahlausschuss nur 18 von ihnen zu. Die Partei wollte aber mit 61 Leuten ins Rennen gehen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-709\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/3_landesliste_lwa.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"641\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/3_landesliste_lwa.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/3_landesliste_lwa-300x192.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/3_landesliste_lwa-150x96.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/3_landesliste_lwa-768x492.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Sitzung des Landeswahlausschusses am 5. Juli 2019 mit der Landeswahlleiterin Carolin Schreck und Schriftf\u00fchrer Thomas Wolf vom Statistischen Landesamt.<\/i><\/small><\/p>\n<p>Die AfD behauptet, dass es solche M\u00e4ngel gar nicht gab, dass sie v\u00f6llig unverschuldet das Opfer einer versuchten Wahlf\u00e4lschung geworden sei, einer gro\u00dfen politischen Intrige. Ein Angriff auf die Demokratie eben, eine Ungeheuerlichkeit wie der Fall Barschel. Dass ganz kurz vor der Landtagswahl das s\u00e4chsische Verfassungsgericht eingeschritten ist, die Entscheidung des Landeswahlausschusses teilweise korrigierte und der AfD immerhin 30 Kandidierende zubilligte, nimmt man als Beleg daf\u00fcr, vorher ungerecht behandelt worden zu sein. Am Ende war zwar niemand tot. Weil aber die Landesliste gekappt war, konnte die AfD nach der Landtagswahl ein Mandat, das ihr eigentlich zugestanden h\u00e4tte, nicht besetzen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD hat die \u201eSchuldigen\u201c schon verurteilt<\/span><\/h3>\n<p>Bis heute besteht die AfD darauf, keine Fehler gemacht, sondern es mit b\u00f6sen M\u00e4chten zu tun zu haben. Um wen es sich dabei handelt, wer die &#8222;Verursachungsbeitr\u00e4ge&#8220; leistete, will die Fraktion mit einem Untersuchungsausschuss aufkl\u00e4ren. Er hat den sperrigen Titel &#8222;Verstrickungen der Staatsregierung in die &#8218;qualifiziert rechtswidrige&#8216; K\u00fcrzung der AfD-Landesliste&#8220;. Nach Urbans Rede setzte ihn der Landtag wie gew\u00fcnscht ein. Das Gremium soll in den kommenden Jahren anhand einer vollwertigen Verschw\u00f6rungs-Konstruktion einigen Phantomen nachjagen, von denen sich die Partei schikaniert f\u00fchlt. Verweigern konnte sich das Parlament nicht. F\u00fcr die Einrichtung des Ausschusses gen\u00fcgt die Zustimmung eines F\u00fcnftels der Abgeordneten, und die hat die AfD schon aus eigener Kraft locker beisammen.<\/p>\n<p>Mit ihrer zeitigen Initiative so kurz nach der Wahl hat sie das Parlament noch dazu erfolgreich \u00fcberrumpelt. Denn f\u00fcr gew\u00f6hnlich werden Antr\u00e4ge, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, nicht sofort abgestimmt, sondern erst einmal in den Rechtsausschuss \u00fcberwiesen. Der kann er\u00f6rtern, ob der Antrag zul\u00e4ssig ist, ob er sich im vorgeschriebenen Rahmen bewegt, und er kann den fachkundigen Rat der Landtags-Jurist*innen einholen.<\/p>\n<p>Wom\u00f6glich h\u00e4tten sie Einw\u00e4nde dagegen gehabt, dass der Antrag nicht nur Fragen aufz\u00e4hlt, die der Ausschuss beantworten soll, wie etwa: warum die Landesliste gek\u00fcrzt wurde und ob die Landesregierung auf diese Entscheidung einen unlauteren Einfluss nahm. Sondern der Text benennt bereits &#8222;Schuldige&#8220;, unter anderem den Ministerpr\u00e4sidenten und den Innenminister, einen Staatssekret\u00e4r, die Landeswahlleiterin und die Beisitzer*innen aus dem Landeswahlausschuss. Als w\u00e4re ein Urteil gef\u00e4llt worden, als ginge es nur noch darum, ein Strafma\u00df festzusetzen. Daf\u00fcr ist ein Untersuchungsausschuss aber nicht gedacht.<\/p>\n<p>Ausgerechnet in diesem speziellen Fall hat niemand die Landtags-Jurist*innen um rechtlichen Rat gefragt. Als Urban vor die Abgeordneten des frisch gew\u00e4hlten Landtages trat, hatten die n\u00e4mlich noch keinen Rechtsausschuss eingerichtet. Sie mussten den Antrag nehmen, wie er ist, und durchwinken. Das Parlament kommt aus der Nummer nicht mehr raus, denn einmal abgestimmt, ist der Ausschuss in der Welt und an den beschlossenen AfD-Antrag gebunden. Das Gremium muss ihn nun als sogenannten Untersuchungsauftrag St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck abarbeiten. Und die AfD kann sich der weitgehenden Befugnisse bedienen, die so ein Ausschuss hat: Er kann Zeug*innen vorladen und zwingen, Fragen zu beantworten, und er kann Beh\u00f6rden verpflichten, Akten herauszur\u00fccken.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Ausschuss kommt bislang nicht voran<\/span><\/h3>\n<p>Dem Untersuchungsausschuss geh\u00f6ren 18 Mitglieder an. Sechs davon kommen von der AfD-Fraktion \u2013 und alle von ihnen waren in die Vorg\u00e4nge, die sie untersuchen wollen, in irgendeiner Weise selbst verwickelt. Gut m\u00f6glich, dass sie selbst in den Zeugenstand gerufen werden. So etwas wie Befangenheit gibt es in einem Untersuchungsausschuss nicht.<\/p>\n<p>Mit Carsten H\u00fctter stellt die AfD sogar den stellvertretenden Vorsitzenden. H\u00fctter war bereits in der vergangenen Wahlperiode im NSU-Untersuchungsausschuss dabei gewesen. Durch besonderen Arbeitseifer fiel er dort nicht auf, zum Schluss legte die AfD-Fraktion nicht einmal ein eigenes Votum vor, wie es \u00fcblich ist im parlamentarischen Betrieb. Die AfD h\u00e4tte genauso gut nicht dabei sein k\u00f6nnen und es w\u00e4re niemandem aufgefallen. Ausgerechnet diese AfD will jetzt die Speerspitze der Aufkl\u00e4rung sein?<\/p>\n<p>Davon ist auch bislang noch nichts zu sp\u00fcren. Seit mehr als vier Monaten gibt es den Untersuchungsausschuss jetzt, doch in die Beweisaufnahme ist er immer noch nicht eingetreten. Mehrfach trafen sich die Obleute der Fraktionen und diskutierten \u00fcber das weitere Vorgehen, vor zwei Wochen fand hinter verschlossenen T\u00fcren die zweite offizielle Sitzung statt. Dort lie\u00df sich H\u00fctter \u00fcberhaupt zum ersten Mal blicken.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD besteht auf Vereidigung von Zeug*innen<\/span><\/h3>\n<p>Dass das Gremium nicht in die G\u00e4nge kommt, liegt an der AfD. Sie verz\u00f6gerte mit \u00c4nderungsantr\u00e4gen, dass der Ausschuss sich auf Verfahrensgrunds\u00e4tze einigt, auf interne Spielregeln, die einen geordneten Ablauf erm\u00f6glichen sollen. Nach fruchtlosen Diskussionen zog die AfD ihre \u00c4nderungsw\u00fcnsche inzwischen wieder zur\u00fcck. In einem Punkt bleibt sie bislang hartn\u00e4ckig: Untersuchungsaussch\u00fcsse d\u00fcrfen Zeug*innen keinen Eid mehr abnehmen, so will es der Bundesgesetzgeber. Zwar sind willentliche Falschaussagen nach wie vor strafbar. Eines Meineids, f\u00fcr den ein erweiterter Strafrahmen gilt, kann sich aber niemand mehr schuldig machen. Das sieht die AfD nicht ein und will, dass Zeug*innen trotzdem einen Eid schw\u00f6ren m\u00fcssen, wenn sie es verlangt.<\/p>\n<p>Es handelt sich um ein Druckmittel gegen widerspenstige Zeug*innen, auf das man nicht verzichten m\u00f6chte. Doch schon in fr\u00fcheren Untersuchungsaussch\u00fcssen waren Vereidigungen ziemlich bedeutungslos. Erfahrungsgem\u00e4\u00df f\u00fchrt ein Eid nicht dazu, dass strittige Aussagen &#8222;besser&#8220; werden \u2013 wer etwas zur\u00fcckhalten m\u00f6chte, l\u00e4sst sich dadurch nicht schrecken. Aussagen unter Eid gewinnen sogar an Gewicht, ein widersinniger Effekt, wenn es sich um Behauptungen handelt, an denen Zweifel besteht. Doch die AfD dreht an der Eskalationsschraube und droht, diese Frage vor dem s\u00e4chsischen Verfassungsgericht kl\u00e4ren zu lassen. Bei der j\u00fcngsten Sitzung hat der Abgeordnete Roland Ulbrich das noch einmal bekr\u00e4ftigt. Wom\u00f6glich, so kann man den Volljuristen Ulbrich verstehen, gelten Bundesgesetze ja nicht f\u00fcr Sachsen.<\/p>\n<p>So lange sich der Ausschuss nicht geeinigt hat, steht er praktisch still. Es gibt auf den Landtagsfluren unterschiedliche Deutungen, warum die AfD erst gro\u00dfes Tempo vorlegte, das Gremium einzusetzen, nur um jetzt so entschlossen auf die Bremse zu treten. Unverm\u00f6gen oder Kalk\u00fcl? M\u00f6glicherweise gibt es ein Interesse daran, die Hauptlast der Arbeit auf das n\u00e4chste Jahr zu schieben \u2013 wenn der Bundestag gew\u00e4hlt wird und sich das Thema im Wahlkampf benutzen l\u00e4sst. Man hatte es schon einmal, kurz vor der Landtagswahl im vergangenen Jahr, erfolgreich ausgeschlachtet.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Komplizierte Listenaufstellung<\/span><\/h3>\n<p>Aber das k\u00f6nnte f\u00fcr die AfD nach hinten losgehen, falls ihre gro\u00dfe Verschw\u00f6rungs-Konstruktion in sich zusammenf\u00e4llt. Falls sich zeigt, dass es so etwas wie einen Komplott, um sie vor der Landtagswahl zu besch\u00e4digen, gar nicht gab. Falls erkennbar wird, dass die Partei die wesentlichen &#8222;Verursachungsbeitr\u00e4ge&#8220;, die der Untersuchungsausschuss ergr\u00fcnden soll, selbst geleistet hat. Daf\u00fcr gibt es ernstzunehmende Hinweise. Sie ergeben sich anhand von Originalunterlagen der AfD, in die <i>idas<\/i> Einsicht nehmen konnte und die eine v\u00f6llig andere Geschichte erz\u00e4hlen als das, was die Partei offiziell verbreitet und was ihre Fraktion dem Landtag in Form des Untersuchungsausschusses untergejubelt hat.<\/p>\n<p>Diese andere Geschichte ist nicht unbedingt spektakul\u00e4r, aber kompliziert, und sie geht so: Am 8. Februar 2019 begann in vogtl\u00e4ndischen Markneukirchen der 12. Landesparteitag der s\u00e4chsischen AfD. Der Hauptpunkt des dreit\u00e4gigen Treffens war die sogenannte Aufstellungsversammlung, wie es im Wahlgesetz hei\u00dft \u2013 also die Auswahl der Kandidierenden, die sp\u00e4ter bei der Landtagswahl ins Parlament einziehen k\u00f6nnten, ja nachdem, wie viele Zweitstimmen die Partei am Wahltag erh\u00e4lt. Beim Parteitag beschlossen die mehr als 500 anwesenden Mitglieder, insgesamt 61 Kandidierende auf ihre Landesliste aufzunehmen. Die Zahl hat Symbolkraft: Um so viele Sitze im Parlament zu bekommen, m\u00fcsste die Partei mehr als 50 Prozent der Zweitstimmen absahnen. Tats\u00e4chlich war es das erkl\u00e4rte Ziel gewesen, die CDU landesweit zu \u00fcberholen, st\u00e4rkste Fraktion zu werden und dann erstmals eine Regierung zu bilden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-710\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/4_landesliste_12lpt-beschluss.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"358\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/4_landesliste_12lpt-beschluss.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/4_landesliste_12lpt-beschluss-300x107.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/4_landesliste_12lpt-beschluss-150x54.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/4_landesliste_12lpt-beschluss-768x275.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Der urspr\u00fcngliche Beschluss beim 12. Landesparteitag: 61 Listenpl\u00e4tze im Einzelwahlverfahren.<\/i><\/small><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche 61 Listenpl\u00e4tze sollten, das beschlossen die Mitglieder zu Beginn, in einem Einzelwahlverfahren bestimmt werden. Die Folge dieses zeitraubenden Vorgehens war, dass w\u00e4hrend des dreit\u00e4gigen Parteitags nur 18 Listenpl\u00e4tze belegt werden konnten, nicht mal ein Drittel dessen, was man schaffen wollte. Es blieb nichts anderes \u00fcbrig, als den Rest der Landesliste sp\u00e4ter zu w\u00e4hlen. Das ist an sich kein Problem, so lange die formalen Vorgaben des Wahlgesetzes eingehalten werden. Es sieht unter anderem vor, dass eine sogenannte Vertrauensperson und eine Stellvertreter*in gew\u00e4hlt werden m\u00fcssen. Deren Aufgabe ist es, die Landesliste sp\u00e4ter der Landeswahlleitung vorzulegen und zu reagieren, falls M\u00e4ngel festgestellt werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-711\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/5_landesliste_urban.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"641\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/5_landesliste_urban.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/5_landesliste_urban-300x192.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/5_landesliste_urban-150x96.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/5_landesliste_urban-768x492.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Noch guter Dinge: Beim 12. Landesparteitag wurde J\u00f6rg Urban als Spitzenkandidat auf den ersten Listenplatz gew\u00e4hlt. Ihm gratulieren Tino Chrupalla, der eine Kandidatur erwogen hatte, und Landesgeneralsekret\u00e4r Jan Zwerg (v.l.n.r.).<\/i><\/small><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurden beim Parteitag \u2013 auch das ist Pflichtprogramm \u2013 zwei sogenannte Zeug*innen an Eides statt gew\u00e4hlt. Sie b\u00fcrgen daf\u00fcr, dass die gesamte Aufstellungsversammlung so ablief, wie es das Gesetz vorsieht und wie es im Parteitagsprotokoll dargestellt wird. Dem Protokoll zufolge, das <i>idas<\/i> einsehen konnte, lief bis hierher alles korrekt ab.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Versto\u00df gegen die eigene Wahlordnung<\/span><\/h3>\n<p>Am 15. M\u00e4rz 2019, also f\u00fcnf Wochen sp\u00e4ter, wollte die AfD die Listenaufstellung bei einem weiteren, dem 13. Landesparteitag fortsetzen. Und damit begannen, vermutlich ohne dass es die AfD sofort mitbekam, die Probleme. Die Aufstellungsversammlung war zuvor zwar unterbrochen worden. Aber jetzt stieg man nicht wieder an dem Punkt ein, an dem der 12. Landesparteitag aufgeh\u00f6rt hatte. Sondern man begann anhand einer neuen Tagesordnung wieder ganz von vorn. Man w\u00e4hlte neue, andere Vertrauenspersonen und neue, andere Zeug*innen an Eides statt. Auch die komplette Versammlungsleitung lag nun in anderen H\u00e4nden. Es gibt viele Merkmale, die daf\u00fcr sprechen, dass die AfD ihre Aufstellung nicht einfach fortgesetzt hat, sondern in eine v\u00f6llig neue Tagung eingestiegen ist. Ein Patzer, den alle anderen Parteien, die zu Wahlen antreten, tunlichst vermeiden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-712\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/6_landesliste_13lpt-beschluss.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"489\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/6_landesliste_13lpt-beschluss.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/6_landesliste_13lpt-beschluss-300x147.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/6_landesliste_13lpt-beschluss-150x73.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/6_landesliste_13lpt-beschluss-768x376.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Der neue Beschluss beim 13. Landesparteitag: Wahlen im Block ab Listenplatz 31.<\/i><\/small><\/p>\n<p>Die AfD machte einen weiteren, gravierenden Fehler, der nicht nur die Formalien betrifft. Denn anders als es zuvor festgelegt worden war, wurde pl\u00f6tzlich vereinbart, dass der zweite Teil der Landesliste, die Pl\u00e4tze 31 bis 61, in einem zeitsparenden Gruppenwahlverfahren bestimmt werden soll. Zwar d\u00fcrfen unterschiedliche Wahlverfahren angewandt und auch kombiniert werden. Voraussetzung ist aber, dass das Prozedere von Anfang an feststeht und dann nicht mehr ge\u00e4ndert wird, um nicht die Chancengleichheit von Bewerber*innen zu beeintr\u00e4chtigen. Aber genau das ist passiert \u2013 obwohl sogar die offizielle Wahlordnung der AfD dieses Vorgehen verbietet. Es hei\u00dft darin sinngem\u00e4\u00df, dass das Wahlverfahren vor Beginn der Listenaufstellung festgelegt sein muss.<\/p>\n<p>Immerhin wurde die AfD mit ihrer Listenaufstellung f\u00fcr die Landtagswahl fertig. Sie w\u00fcrde der H\u00f6hepunkt des Superwahljahres 2019 sein und lag noch recht weit in der Zukunft. Vorher, Ende Mai, fanden die Kommunal- und die Europawahl statt. Erst, als sie vor\u00fcber waren, kam die s\u00e4chsische AfD auf ihre Landesliste zur\u00fcck. Mit dem Abhalten der beiden Parteitage war es n\u00e4mlich noch nicht getan: Die Landeswahlleitung verlangt den Parteien eine sorgsame Dokumentation ab, um pr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ob alle wahlrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Daher m\u00fcssen der Verlauf der Aufstellungsversammlung und dessen Ergebnis \u2013 die eigentliche Landesliste \u2013 in Formularen dargelegt werden. Diese Unterlagen wurden bei der AfD am 1. Juni ausgef\u00fcllt, geschlagene zweieinhalb Monate nach der Listenaufstellung.<\/p>\n<p>Und hier patzte die AfD ein weiteres Mal: Sie f\u00fcllte die entscheidenden Bl\u00e4tter doppelt aus. Die Partei erzeugte zwei Niederschriften \u00fcber die Aufstellungsversammlung sowie zwei Dokumentationen \u00fcber die Landesliste. Ein Teil der Dokumente bezog sich auf den 12. Landesparteitag und die ersten 18 Listenpl\u00e4tze, ein anderer Teil auf den 13. Landesparteitag und alle restlichen Kandidierenden. Zu allem \u00dcberfluss gab es unterschiedliche Vertrauenspersonen und unterschiedliche Zeug*innen. Alles war zweimal vorhanden. Mit anderen Worten dokumentierte die Partei akribisch, dass sie zwei getrennte Aufstellungsversammlungen durchgef\u00fchrt und dabei zwei Landeslisten aufgestellt hat. Zwar pochte die AfD in der Folgezeit darauf, dass beide Landeslisten als zwei Teile einer Gesamtliste zu verstehen seien. Aber: Die Parteibasis hat den Protokollen der beiden Parteitage zufolge niemals \u00fcber die gesamte, 61 Pl\u00e4tze umfassende Landesliste abgestimmt.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Unterlagen der Partei waren mangelhaft<\/span><\/h3>\n<p>Das alles war weit entfernt von den \u00fcblichen demokratischen Standards, die bei der Vorbereitung von Wahlen gelten, die eine strenge Form haben und denen alle Parteien gleicherma\u00dfen unterworfen sind, um niemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Es spricht r\u00fcckblickend einiges daf\u00fcr, dass die AfD von ihren Problemen immer noch nichts wusste. Sie lie\u00df sich n\u00e4mlich nochmal anderthalb Wochen Zeit, bis sie ihre Unterlagen bei der Landeswahlleitung einreichte. Das geschah am 18. Juni 2019, nur neun Tage vor Abgabeschluss.<\/p>\n<p>Die Unterlagen wurden sofort beanstandet. Denn statt einer einheitlichen Landesliste, auf die es ankommt, legte die AfD zwei verschiedene Listen vor, die m\u00f6glicherweise nicht ordnungsgem\u00e4\u00df aufgestellt wurden. Zu zwei Kandidierenden auf den hinteren Listenpl\u00e4tzen fehlten eine obligatorische Zustimmungserkl\u00e4rung und eine W\u00e4hlbarkeitsbescheinigung. Mehrere Dokumente waren zudem nicht ordentlich unterschrieben. Es war ein gro\u00dfes Chaos.<\/p>\n<p>Am Folgetag verfasste die Landeswahlleiterin Carolin Schreck ein ausf\u00fchrliches &#8222;M\u00e4ngelschreiben&#8220; an die AfD, in der sie leicht verst\u00e4ndlich aufschl\u00fcsselte, was alles nicht stimmt, und zu dem Schluss kam, dass \u201edie von Ihrer Partei eingereichte Landesliste mangelhaft ist\u201c. Die AfD musste eilig nachbessern \u2013 oder riskieren, nicht zur Landtagswahl zugelassen zu werden. Doch weil sie so lange mit der Abgabe der Unterlagen gewartet hatte, konnte die Partei nicht mehr viel unternehmen.<\/p>\n<p>Der K\u00f6nigsweg w\u00e4re gewesen, erneut einen Landesparteitag einzuberufen und diesmal alles richtig zu machen, alle wahlgesetzlichen Regelungen zu beachten. So war es zwei Jahre zuvor gewesen, als die s\u00e4chsische AfD ihre Landesliste zur Bundestagswahl 2017 aufstellen wollte. Auch damals hatte sie das nicht in einem Rutsch geschafft, sondern musste die Auswahl ihrer Bewerber*innen auf mehrere Parteitage aufsplitten. Parteiintern waren noch einige zus\u00e4tzliche Fehler aufgefallen. Daraufhin holte man sich zeitnah Rat bei der Landeswahlleitung und erfuhr dort, dass bei strenger Auslegung der Wahlgesetze ein Ausschluss von der Bundestagswahl droht. Also traf sich die Partei \u2013 der Zeitplan lie\u00df das locker zu \u2013 zu einem neuen Parteitag, begann mit der Aufstellung von vorn und lieferte eine Landesliste ab, an der nichts zu beanstanden war und die ohne Weiteres zugelassen wurde.<\/p>\n<p>Doch jetzt, zwei Jahre sp\u00e4ter, blieb f\u00fcr eine Wiederholung der Listenaufstellung zur Landtagswahl keine Zeit mehr. Einen Rat der Landeswahlleitung holte man nicht rechtzeitig ein, obwohl den Parteien \u2013 auch der AfD \u2013 dort umfangreiche Beratungshilfen angeboten werden, um zu einer g\u00fcltigen Landesliste zu kommen, die allen wahlrechtlichen Anforderungen gen\u00fcgt. Wom\u00f6glich hielt man es bei der AfD nicht f\u00fcr n\u00f6tig, sich r\u00fcckzuversichern. Wom\u00f6glich war man angesichts j\u00fcngster Wahlerfolge so selbstsicher und euphorisch, von einem Durchmarsch in den Landtag auszugehen, den nichts mehr durchkreuzen kann. Niemand scheint in Betracht gezogen zu haben, dass man selbst Fehler machen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Wahlleitung ging gro\u00dfz\u00fcgig mit der AfD um<\/span><\/h3>\n<p>Also versuchte die Partei, als sie das \u201eM\u00e4ngelschreiben\u201c erhielt, in gro\u00dfer Eile, ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Die Formbl\u00e4tter f\u00fcr die Aufstellungsversammlung und f\u00fcr die Landesliste wurden noch mehrfach neu ausgef\u00fcllt und nachgereicht, um zu dokumentieren, dass es sich um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt. Zudem tauschte der AfD-Landesvorstand die vormals gew\u00e4hlten Vertrauenspersonen aus. Diese Funktion nahmen ab sofort Joachim Keiler und Ivo Teichmann wahr, die sp\u00e4ter beide in den Landtag einzogen. Vor allem Keiler, von Beruf Rechtsanwalt, musste jetzt retten, was zu retten war. In mehreren langen Stellungnahmen an die Landeswahlleitung versuchte er darzulegen, dass seine Partei alles richtig gemacht, dass sie sich keinesfalls wahlrechtliche Verst\u00f6\u00dfe eingehandelt habe.<\/p>\n<p>Und die Unterlagen der AfD, die klar zeigen, dass zwei Aufstellungsversammlungen stattfanden und zwei Landeslisten gew\u00e4hlt wurden? Sie h\u00e4tten nur &#8222;Entwurfscharakter zur Er\u00f6rterung&#8220; gehabt, behauptete Keiler in einem seiner Schrifts\u00e4tze. Zudem seien die Vordrucke, die man verwenden musste, schwer zu verstehen gewesen. Die Korrespondenz Keilers mit der Landeswahlleitung erweckt den Eindruck, dass der AfD-Mann rasch die \u00dcbersicht verloren hat, dass der Partei das Verfahren sofort, als nicht mehr alles nach Plan lief, entglitten ist. Statt an der Behebung der aufgezeigten M\u00e4ngel zu arbeiten, versuchte Keiler, jegliche Fehler zu leugnen.<\/p>\n<p>Dabei schuf er sogar neue Probleme. In einem Schreiben gestand er unabsichtlich ein, dass es tats\u00e4chlich mehrere Wahlvorg\u00e4nge gab. Und aus nachgereichten Unterlagen ergaben sich einige Ungereimtheiten \u00fcber den Ablauf der beiden Parteitage. Die AfD scheint beispielsweise nicht sicher nachvollziehen zu k\u00f6nnen, wie viele Mitglieder \u00fcberhaupt teilgenommen haben. Die Landeswahlleitung agierte dagegen, so weit man es heute nachvollziehen kann, ruhig und vor allem kulant, erm\u00f6glichte kurzfristig mehrere pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che mit Keiler, um eine einvernehmliche L\u00f6sung zu finden. Trotz gro\u00dfer Bedenken war die Landeswahlleiterin Schreck sogar bereit, die beiden Teil-Landeslisten der AfD als eine einheitliche Landesliste anzuerkennen.<\/p>\n<p>Eine Einflussnahme auf Frau Schreck, von der die AfD heute spricht, gab es in dieser Zeit \u00fcbrigens wirklich, wenn auch anders als gedacht. Ein Referatsleiter aus dem Innenministerium wandte sich mehrfach an Schrecks B\u00fcro und bat offenbar darum, nicht allzu strenge Pr\u00fcfma\u00dfst\u00e4be anzulegen. Mit anderen Worten dachte die Landesregierung keineswegs daran, die AfD zu behindern. Vielmehr war man bereit, ihr einiges durchgehen zu lassen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Klare Entscheidung des Wahlausschusses<\/span><\/h3>\n<p>Die letzte Dokumentenlieferung der AfD, rund hundert Seiten, traf bei der Landeswahlleitung am 27. Juni 2019 ein, um 16.50 Uhr, siebzig Minuten vor Ablauf der Frist, zu der alle Unterlagen vorliegen und alle Zweifel beseitigt sein mussten. Zwischenzeitlich waren Zeitungsartikel erschienen, in denen diese Zweifel zur Sprache kamen. Sie versetzen die Partei offenbar in helle Aufregung. Noch am Morgen schickte sie Fahrer nach Aachen und Stuttgart, wo die beiden Parteifreunde leben, die als Versammlungsleiter des 12. und 13. Landesparteitags fungiert hatten. Sie sollten nochmals Niederschriften unterzeichnen, aus denen sich der Ablauf der Listenaufstellung ergibt.<\/p>\n<p>Vorsorglich legte Keiler nun auch die vollst\u00e4ndigen Protokolle der beiden Parteitage vor, die man sonst nicht gern aus der Hand gibt. Damit \u00fcberreichte er der Landeswahlleitung das Corpus Delicti. Denn aus diesen Protokollen ergibt sich eindeutig, wie die Partei w\u00e4hrend der Listenaufstellung rechtswidrig das Wahlverfahren \u00e4nderte. Das war ein zus\u00e4tzliches und recht gewichtiges Indiz daf\u00fcr, dass die Landesliste nicht ordentlich aufgestellt worden ist.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-713\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/7_landesliste_publikum.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"574\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/7_landesliste_publikum.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/7_landesliste_publikum-300x172.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/7_landesliste_publikum-150x86.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/7_landesliste_publikum-768x441.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>AfD-Funktion\u00e4re bei der Anh\u00f6rung des Landeswahlausschusses am 5. Juli 2019: Ivo Teichmann, Julien Wiesemann, J\u00f6rg Urban, Joachim Keiler, Norbert Meyer (v.l.n.r.).<\/i><\/small><\/p>\n<p>Dann kam der gro\u00dfe Tag, der 5. Juli 2019, an dem der Landeswahlausschuss tagte. Ihm sa\u00df die Landeswahlleiterin Schreck vor, hinzu kamen sechs Beisitzer*innen, die unterschiedlichen Parteien angeh\u00f6ren, auch ein Vertreter der AfD war darunter. Die Aufgabe des Ausschusses ist es, anhand der Unterlagen, die bei der Landeswahlleitung eingereicht und begutachtet wurden, zu entscheiden: Darf die jeweilige Partei mit ihrer Liste zur Landtagswahl antreten? Oder wurden Fehler gemacht, die zu einer Ablehnung f\u00fchren? Die meisten Entscheidungen, die der Ausschuss treffen muss, sind trivial und dauern wenige Minuten, denn die meisten Parteien sind ge\u00fcbt, kennen die Prozedur, halten sich an alle Vorschriften.<\/p>\n<p>So war es diesmal auch, au\u00dfer bei der AfD. Zu ihrer Landesliste entspann sich bei der \u00f6ffentlichen Sitzung, zu der auch der AfD-Landeschef J\u00f6rg Urban erschien, eine lange Diskussion, die mehr als drei Stunden andauerte. Was tun mit dem Wahlvorschlag einer Partei, die nach Auffassung der Landeswahlleitung nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass ihre Landesliste rechtm\u00e4\u00dfig zustande gekommen ist? Bei kleineren Parteien, das zeigen fr\u00fchere F\u00e4lle, wird mitunter ohne lange Diskussionen durchgegriffen \u2013 hei\u00dft: Ausschluss von der Wahl. Sollte man bei der AfD genauso strikt vorgehen?<\/p>\n<p>Am Ende traf der Wahlausschuss eine spektakul\u00e4re Entscheidung: Nur der erste Listenteil wurde zugelassen, nur die ersten 18 Pl\u00e4tze, die beim 12. Landesparteitag unter korrekten Bedingungen gew\u00e4hlt worden waren. F\u00fcr den Rest stand das nicht fest. Alle Mitglieder des Ausschusses stimmten f\u00fcr diese L\u00f6sung. Noch nicht einmal der AfD-Vertreter votierte dagegen, sondern enthielt sich.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD leugnet eigene Fehler<\/span><\/h3>\n<p>Das war die angebliche &#8222;Verschw\u00f6rung&#8220;, von der die AfD redet und von der sie behauptet, dass sie ein Versuch gewesen sei, die Partei vor der Landtagswahl auszuschalten. Tats\u00e4chlich h\u00e4tte der Landeswahlausschuss auch strenger entscheiden k\u00f6nnen. Er st\u00fctzte sich auf die Dokumente und Ausf\u00fchrungen der AfD, die offenbar unzureichend waren. Der Ausschuss musste umgehen mit einer Partei, der es nicht gelang, erkennbare M\u00e4ngel in ihren Unterlagen zu beseitigen, und mit der Vertrauensperson Joachim Keiler, der sich bei dem Versuch, Fehler in Abrede zu stellen, verheddert und neue Fragen aufgeworfen hat. Gemessen daran kann man die Entscheidung auch f\u00fcr gro\u00dfz\u00fcgig halten.<\/p>\n<p>Es ist verst\u00e4ndlich, dass die AfD das nicht so sah. J\u00f6rg Urban, der zugelassene Spitzenkandidat auf Listenplatz 1, sprach im Anschluss an die Sitzung von einem \u201everabredeten Komplott&#8220;, von einem \u201edurchsichtigen, juristisch nicht haltbaren Boykottverfahren\u201c, um \u201eden st\u00e4rksten politischen Mitbewerber zur Landtagswahl Sachsen am 1. September strategisch zu schw\u00e4chen\u201c. Auch Keiler ist sich sicher, dass er und seine Partei keine Fehler gemacht haben. Nur wenige Stimmen in der AfD neigten zur Selbstkritik. Julien Wiesemann aus dem Kreisverband Mei\u00dfen, der bei der Sitzung des Wahlausschusses im Publikum sa\u00df, sagte: &#8222;Wenn man wei\u00df, wie bei unserer Partei Listenaufstellungen in den letzten Jahren gelaufen sind, h\u00e4tte man vielleicht bessere Vorbereitungen treffen k\u00f6nnen.&#8220; Tino Chrupalla, der sp\u00e4ter zum Bundeschef aufstieg, sprach auf Presseanfrage ganz offen von einem Fehler, der seiner Partei nicht h\u00e4tte passieren d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die AfD braucht zwei Tage, um sich zu sammeln und zu verarbeiten, was gerade passiert war. Dann informierte der Landesvorstand die s\u00e4chsischen Mitglieder in einem Rundschreiben und legte seine Sicht auf die Dinge dar: Man sei &#8222;politisch b\u00f6swillig&#8220; mit der AfD umgegangen und habe eine &#8222;Willk\u00fcr-Entscheidung&#8220; \u00fcber sich ergehen lassen m\u00fcsse. &#8222;Unsere s\u00e4chsischen W\u00e4hler sind schlau genug, dieses politische Schmierentheater zu durchschauen&#8220;, hie\u00df es zudem. Nur wenige Stunden sp\u00e4ter gingen im Statistischen Landesamt und im B\u00fcro der Landeswahlleiterin Schreck mehrere Drohungen ein, die so ernst zu nehmen waren, dass das Landeskriminalamt Schutzma\u00dfnahmen ergreifen musste.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Eigenes Versagen wurde Wahlkampfschlager<\/span><\/h3>\n<p>Die AfD pochte in den Tagen und Wochen danach immer wieder darauf, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses ge\u00e4ndert werden m\u00fcsse. Sie beschwerte sich mit bitterb\u00f6sen Briefen beim Innenminister und beim Ministerpr\u00e4sidenten und forderte sie ultimativ auf, einzugreifen. Sie reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Carolin Schreck ein und stellte Strafanzeigen gegen sie und weitere Personen wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Wegen angeblicher Wahlbehinderung und Wahlf\u00e4lschung beschwerte sie sich sogar bei der OSZE und bat um eine Wahlbeobachtungs-Mission.<\/p>\n<p>Mit alledem versuchte die Partei, aus ihrer Not eine Tugend zu machen, also ein Wahlkampfthema zu stricken, das sie im Sommer 2019 dringend gebrauchen konnte. In Umfragen stand sie damals nicht allzu sicher da, wie sie es gewohnt war, ein Institut sah die Partei kurzzeitig sogar unter 20 Prozent \u2013 weit weg von dem Ziel, st\u00e4rkste Fraktion zu werden. Nun, nach der Entscheidung des Wahlausschusses, konnte die AfD die Opferkarte ziehen und mitten im Sommerloch eine gro\u00dfe Verschw\u00f6rung an die Wand malen.<\/p>\n<p>Zudem versuchte die Partei, sich juristisch zu wehren. Das ist eigentlich gar nicht m\u00f6glich: Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind nicht anfechtbar, bei Uneinigkeiten ist eine Kl\u00e4rung erst nach der Wahl vorgesehen. Trotzdem wandte sich die Partei an das Bundesverfassungsgericht. Es schmetterte die Verfassungsbeschwerde der AfD sofort ab, da sie unzul\u00e4ssig sei und au\u00dferdem unzureichend begr\u00fcndet. Doch woanders hatte die AfD \u00fcberraschend Erfolg: Sie wandte sich zugleich an den S\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshof, der die Beschwerde \u2013 womit niemand gerechnet hat \u2013 annahm. Das Gericht begr\u00fcndete das damit, dass es sich um einen &#8222;besonderen Ausnahmefall&#8220; handle.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">\u201eExtrawurst\u201c vor dem Verfassungsgericht<\/span><\/h3>\n<p>Einen vergleichbaren Prozess hatte es deutschlandweit noch nie gegeben. Alle anderen Parteien, die sich falsch behandelt f\u00fchlen, konnten bis dahin und k\u00f6nnen auch weiterhin erst nach der Wahl einschreiten. Die m\u00fcndliche Verhandlung fand am 25. Juli 2019 statt. Dort gebrauchte die AfD ein perfides Argument, warum zu ihrem Anliegen unbedingt eine Entscheidung gef\u00e4llt werden m\u00fcsse: Der &#8222;\u00f6ffentliche Frieden&#8220; im Land sei gef\u00e4hrdet, was man daran sehe, dass die Landeswahlleiterin bereits bedroht worden sei. Daher m\u00fcsse man &#8222;die Lage in einer Weise regeln, in der alle friedlich damit umgehen k\u00f6nnen.&#8220; Das Verfassungsgericht tat, wie gebeten, traf noch am gleichen Tag eine vorl\u00e4ufige Entscheidung zugunsten der AfD und lie\u00df die Landesliste bis einschlie\u00dflich Platz 30 zu.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung wurde hingewiesen auf die Auswirkungen, die sich ergeben w\u00fcrden, sollte sich sp\u00e4ter die Entscheidung des Landeswahlausschusses als rechtswidrig herausstellen \u2013 dann w\u00fcrde es angesichts der St\u00e4rke der AfD ziemlich sicher landesweite Neuwahlen geben m\u00fcssen. Die Richter*innen haben der AfD &#8222;die sprichw\u00f6rtliche Extrawurst gebraten&#8220;, bemerkte dazu der Verfassungsrechtler Jochen Rozek. Und zwar nicht, weil sie klein und schwach war, sondern stark und vielleicht bald in der Regierung.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-714\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"618\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht-300x185.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht-150x93.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht-768x475.jpg 768w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/8_landesliste_gericht-825x510.jpg 825w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Bei der Urteilsverk\u00fcndung des S\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshofs: Joachim Keiler, J\u00f6rg Urban, Michael Elicker, Norbert Meyer und Roland Ulbrich (v.l.n.r.). Elicker vertrat in dem Prozess die Landespartei, Ulbrich mehrere Kandidierende und sich selbst.<\/i><\/small><\/p>\n<p>Am 16. August, zwei Wochen vor der Landtagswahl, fiel das endg\u00fcltige Urteil, das die vorl\u00e4ufige Entscheidung best\u00e4tigte. Die AfD durfte nun immerhin mit der halben Landesliste ins Rennen gehen. Damit wurde zum allerersten Mal vor einer gro\u00dfen Wahl die Entscheidung eines Wahlausschusses gerichtlich abge\u00e4ndert. Das Verfassungsgericht argumentierte, dass die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss zwar nachvollziehbare Gr\u00fcnde hatten, &#8222;sich mit der Frage der Einheitlichkeit der Aufstellungsversammlung zu befassen&#8220;. Es h\u00e4tte aber trotzdem eine &#8222;zulassungsfreundliche&#8220; Betrachtung gew\u00e4hlt werden m\u00fcssen, die davon ausgeht, dass die AfD gewillt war, eine einheitliche Landesliste aufzustellen. Man h\u00e4tte also noch nachsichtiger mit dieser Partei sein sollen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Gericht erkannte gravierenden Fehler der AfD<\/span><\/h3>\n<p>Das Verfassungsgericht gab dem Wahlausschuss allerdings nicht in allen Punkten Unrecht, und es sprach die AfD auch nicht von eigenem Versagen frei. Von Willk\u00fcr oder Rechtsmissbrauch, das stellten die Richter*innen ausdr\u00fccklich fest, k\u00f6nne \u00fcberhaupt nicht die Rede sein. Eher dreht sich der Streit um eine Rechtsfrage, die nicht eindeutig gekl\u00e4rt ist und die auch das Gericht nicht entschieden hat: Darf eine Listenaufstellung auf mehrere getrennte Aufstellungsversammlungen aufgesplittet werden, wie es die AfD getan hat? Der Wortlaut der einschl\u00e4gigen Wahlgesetze ist da nicht eindeutig, eine Auslegungsfrage.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-715\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/9_landesliste_urteil.jpg\" alt=\"\" width=\"1000\" height=\"633\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/9_landesliste_urteil.jpg 1000w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/9_landesliste_urteil-300x190.jpg 300w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/9_landesliste_urteil-150x95.jpg 150w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/03\/9_landesliste_urteil-768x486.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1000px) 100vw, 1000px\" \/><\/p>\n<p><small><i>Erfreut \u00fcber die &#8222;Extrawurst&#8220;: J\u00f6rg Urban k\u00fcndigt nach dem Urteil des S\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshofs einen Untersuchungsausschuss an. Neben ihm die AfD-Anw\u00e4lte Joachim Keiler und Michael Elicker (v.l.n.r.).<\/i><\/small><\/p>\n<p>Eindeutig ist dagegen, so sah es das Gericht, dass die AfD mit der \u00c4nderung des Wahlverfahrens ab dem Listenplatz 31 einen &#8222;beachtlichen Wahlvorbereitungsfehler&#8220; begangen hat, der gegen das Gebots der Gleichheit der Wahl verst\u00f6\u00dft. Die Streichung des zweiten Listenteils ist deshalb rechtlich vertretbar. Kaum war das Urteil verlesen, da trat J\u00f6rg Urban vor die Kameras \u2013 und k\u00fcndigte an, den Fall nach der Wahl weiter aufzukl\u00e4ren mithilfe eines Untersuchungsausschusses. Jenes Gremium also, das die AfD-Fraktion inzwischen eingesetzt hat und das sie argumentativ damit unterf\u00fcttert, dass nach Feststellung des Gerichts eine rechtswidrige Entscheidung zulasten der Partei ergangen war. Den zweiten Teil der Wahrheit, dass das Gericht auch klare Fehler bei der AfD festgestellt hat, l\u00e4sst man gerne weg.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hatte die Listenk\u00fcrzung messbare Auswirkungen. Denn nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zur Landtagswahl am 1. September 2019 h\u00e4tte der AfD ein weiterer Sitz im Parlament zugestanden, den sie nun nicht bekommen hat. Zudem hat die AfD-Fraktion durch die Kappung keine Nachr\u00fccker*innen, die einspringen k\u00f6nnten, falls eine*r ihrer aktuellen Abgeordneten \u2013 dank Direktmandaten sind es insgesamt 38 \u2013 zwischenzeitlich aus dem Landtag ausscheiden sollte.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD hat \u201eVerursachungsbeitr\u00e4ge\u201c selbst geleistet<\/span><\/h3>\n<p>Das kann durchaus passieren. So will der Abgeordnete Wolfram Keil zur Wahl der Oberb\u00fcrgermeister*in in Zwickau antreten und hat bereits angek\u00fcndigt, im Erfolgsfall sein Mandat aufzugeben. Zur Landratswahl in Mei\u00dfen sind mehrere m\u00f6gliche AfD-Kandidierende im Gespr\u00e4ch, alles Abgeordnete, die dann ebenfalls aus dem Landtag ausscheiden w\u00fcrden. Offenbar verf\u00fcgt die AfD-Fraktion \u00fcber so viele Mitglieder, dass sie nicht alle braucht, um ihrer Arbeit nachzugehen. So ist einer ihrer Abgeordneten derzeit in keinem einzigen Fachausschuss t\u00e4tig. Es handelt sich um Ulrich Lupart aus dem Vogtland, den Fraktionssprecher f\u00fcr &#8222;Heimat und Tradition&#8220;, der k\u00fcrzlich in aller Stille aus dem Innenausschuss abgezogen wurde. Warum er nicht eingesetzt wird und ob er seinem lukrativen Mandat \u00fcberhaupt nachkommt, ist derzeit unklar, die Fraktion hat dazu bislang nichts erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die AfD wird aber einiges im Untersuchungsausschuss zu erkl\u00e4ren haben. W\u00e4hrend sie selbst eine monstr\u00f6se Verschw\u00f6rung aufdecken will, werden die anderen Fraktionen voraussichtlich an den Fehlern ankn\u00fcpfen, die sich deutlich abzeichnen. Dazu geh\u00f6rt die zumindest fahrige Dokumentation der beiden Parteitage, die bis zum Schluss fehlenden Unterlagen zweier Kandidierender, der chaotische Zustand der Dokumente, die der Landeswahlleitung urspr\u00fcnglich vorgelegt wurden, und nat\u00fcrlich der rechtswidrige Wechsel des Wahlverfahrens bei der Listenaufstellung.<\/p>\n<p>All diese Elemente waren eingeflossen in die Auffassung der Landeswahlleitung und die Entscheidung des Landeswahlausschusses. Wie es aussieht, hat die AfD wesentliche &#8222;Verursachungsbeitr\u00e4ge&#8220;, die sie aufkl\u00e4ren will, also selbst geleistet. Wom\u00f6glich wird im Untersuchungsausschuss auch zu fragen sein nach den Hintergr\u00fcnden der Drohungen gegen die Landeswahlleiterin, die der AfD sp\u00e4ter, vor dem Verfassungsgericht, zupass gekommen sind. Und nach der innerparteilichen Demokratie einer Partei, der es nun schon zum zweiten Mal nicht gelungen ist, mit wei\u00dfer Weste in eine Landtagswahl zu gehen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">\u201eFragw\u00fcrdiges Demokratieverst\u00e4ndnis\u201c<\/span><\/h3>\n<p>Denn schon 2014, als die AfD erstmals in den s\u00e4chsischen Landtag eingezogen ist, hatte es Ungereimtheiten gegeben, die das Parlament nach der Wahl jahrelang besch\u00e4ftigt haben. Hintergrund: Die AfD hatte einen ihrer Listenkandidaten, Arvid Samtleben, vor der Wahl wieder von der Liste gestrichen, vermutlich entging ihm dadurch ein Sitz im Parlament. Samtleben hatte es verweigert, der Partei ein Darlehen zu gew\u00e4hren, was offenbar allen Kandidierenden auf aussichtsreichen Listenpl\u00e4tzen abverlangt worden war. Listenplatz nur gegen Geld? Ergebnis der damaligen Landtagsuntersuchung war der Vorwurf des Parlaments an die AfD, einem \u201efragw\u00fcrdigen Demokratieverst\u00e4ndnis\u201c anzuh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Dieser Eindruck k\u00f6nnte sich im Laufe des neuen Untersuchungsausschusses noch vertiefen. Sechs Mal will das Gremium in diesem Jahr zusammentreten \u2013 und zwar vor Publikum, sobald die ersten Zeug*innen aussagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die s\u00e4chsische AfD durfte 2019 nicht mit allen Kandidat*innen zur Landtagswahl antreten und b\u00fc\u00dfte deshalb ein Mandat ein. Wie kam es dazu? Die Partei wittert ein Komplott von h\u00f6chster Stelle und hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Doch wom\u00f6glich hat sie einfach selbst versagt. Das legen Unterlagen nahe, die idas einsehen konnte.<\/p>\n","protected":false},"author":14643,"featured_media":707,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"class_list":["post-716","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-landtagsreport"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/716","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/14643"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=716"}],"version-history":[{"count":45,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/716\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":761,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/716\/revisions\/761"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/707"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=716"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=716"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/idas.noblogs.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=716"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}