{"id":4728,"date":"2021-01-27T16:18:51","date_gmt":"2021-01-27T15:18:51","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4728"},"modified":"2021-01-27T16:19:22","modified_gmt":"2021-01-27T15:19:22","slug":"afd-versus-verfassungsschutz-zeitspiel-ohne-ziel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4728","title":{"rendered":"AfD versus Verfassungsschutz: Zeitspiel ohne Ziel"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2021\/01\/bfv_klein.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"200\" class=\"alignright size-full wp-image-4687\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2021\/01\/bfv_klein.jpg 200w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2021\/01\/bfv_klein-150x150.jpg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/>Mit juristischen Man\u00f6vern will die AfD einer drohenden Einstufung als Verfassungsschutz-Verdachtsfall entgehen. Damit gelingt eine Verz\u00f6gerung in letzter Minute. Doch die Beobachtung kommt \u2013 wenn nicht von oben im Bund, dann von unten in den L\u00e4ndern. Das ist seit neuestem auch in Sachsen-Anhalt der Fall. In Bremen hat der Landesvorsitzende das Weite gesucht.<!--more--><\/p>\n<hr \/>\n<p><small>Beitrag vom 27.01.2021, 16:20 Uhr \u2502<\/small><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Gericht ber\u00e4t seit Tagen<\/span><\/h3>\n<p>Die Entscheidung h\u00e4tte l\u00e4ngst fallen k\u00f6nnen, das war zumindest der Plan. Anfang dieser Woche, so berichteten es Medien \u00fcbereinstimmend, wollten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder gemeinsam beraten, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4688\">wie sie k\u00fcnftig mit der AfD umgehen<\/a>. Vor zwei Jahren hatte das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) die Partei zum sogenannten Pr\u00fcffall erkl\u00e4rt, weil <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=691\">erste &#8222;Verdachtssplitter&#8220;<\/a> vorlagen, wonach sie sich gegen die Grundordnung richtet. Seither wurde Material aus offen zug\u00e4nglichen Quellen gesammelt und ausgewertet. Presseberichte sind genauso darunter wie Zitate namhafter Politiker*innen, \u00c4u\u00dferungen von Funktion\u00e4r*innen, Statements in sozialen Netzwerken, verbale Ausf\u00e4lle quer durch alle Gliederungen.<\/p>\n<p>Seit l\u00e4ngerem <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4343\">zeichnete sich ab<\/a>, dass das BfV &#8222;hinreichend gewichtige tats\u00e4chliche Anhaltspunkte&#8220; beisammen hat, um eine verfassungsfeindliche Orientierung der AfD zu belegen. Folge w\u00e4re die Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus. Sie k\u00f6nnte dann bundesweit systematisch beobachtet werden, auch mit Hilfe nachrichtendienstlicher Mittel, mit V-Leuten zum Beispiel. Doch die Entscheidung fiel wider Erwarten nicht und l\u00e4sst weiter auf sich warten. Mit einem juristischen Man\u00f6ver ist es der AfD gelungen, die Einstufung zu verz\u00f6gern, zumindest vorl\u00e4ufig.<\/p>\n<p>Am vergangenen Donnerstag wandte sich die Partei an das Verwaltungsgericht in K\u00f6ln, wo das BfV seinen Dienstsitz hat, und reichte dort zwei Klagen ein. Zum Anlass nahm sie Presseberichte \u00fcber das, was kommen sollte. Es geht vor Gericht zum einen um den v\u00f6lkisch-nationalistischen Fl\u00fcgel, der bereits seit M\u00e4rz 2020 ein Beobachtungsobjekt der h\u00f6chsten Kategorie ist, eine &#8222;erwiesene Bestrebung&#8220;. Die AfD will es dem BfV verbieten lassen, \u00f6ffentlich zu berichten, \u00fcber wie viele Mitglieder der Fl\u00fcgel verf\u00fcgte und wie stark er heute \u2013 nach der <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1491\">vorgeblichen Aufl\u00f6sung<\/a> dieser Str\u00f6mung \u2013 ist. Zum anderen soll es der Beh\u00f6rde untersagt werden, die AfD zum Verdachtsfall zu erkl\u00e4ren und dar\u00fcber \u00f6ffentlich zu berichten. Die Partei argumentiert mit der Chancengleichheit und einer Beeintr\u00e4chtigung des freien Wettbewerbs der Parteien, zumal im Superwahljahr.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Bundesamt h\u00e4lt vorerst still<\/span><\/h3>\n<p>Zu beiden Klagen wurden einstweilige Anordnungen beantragt, das Gericht soll im Eilverfahren m\u00f6glichst schnell vorl\u00e4ufige Regelungen treffen \u2013 bevor das BfV t\u00e4tig wird. Eine Teilniederlage hat die AfD gestern erlitten: Abgewiesen wurde der Antrag, eine Zwischenregelung zu treffen, wonach das BfV nicht l\u00e4nger behaupten sollte, dass dem Fl\u00fcgel rund 7.000 Mitglieder angeh\u00f6ren. Das Bundesamt, so darf man annehmen, st\u00fctzt seine Bewertung der Gesamtpartei auch auf die mutma\u00dfliche St\u00e4rke des Fl\u00fcgels. Ohne diesen Hinweis, so das Kalk\u00fcl der AfD, w\u00e4re kaum zu begr\u00fcnden, warum die Gesamtpartei ins Visier genommen werden muss. Doch das Gericht winkte ab, denn die Zahl 7.000 ist seit Monaten in der Welt, wurde bereits in Verfassungsschutzberichten abgedruckt. Und sie geht zur\u00fcck auf Eigenangaben der Partei.<\/p>\n<p>Bei der zweiten Klage sieht es etwas anders aus. Auch hier hatte die AfD im Eilverfahren noch einen zus\u00e4tzlichen Hebel angesetzt und einen sogenannten H\u00e4ngebeschluss beantragt, der dem BfV sofort die H\u00e4nde binden sollte. Doch die Beh\u00f6rde parierte diesen Schritt und gab am Montag eine &#8222;Stillhaltezusage&#8220; ab. Demnach wird man keine vollendeten Tatsachen schaffen und sich nicht \u00f6ffentlich \u00fcber eine eventuelle Einstufung der Partei \u00e4u\u00dfern, bis das Gericht zu einem ordentlichen Entschluss gekommen ist. Seither schweigt man eisern: &#8222;Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht \u00e4u\u00dfern wir uns in dieser Angelegenheit nicht \u00f6ffentlich&#8220;, lautet die einzige Erkl\u00e4rung, die seit Anfang der Woche vom BfV zu bekommen ist. Unklar ist demnach auch, wie weit die Zusage reicht \u2013 ob es nur um die \u00f6ffentliche Bekanntmachung geht oder alle beh\u00f6rdeninternen Schritte auf Eis liegen.<\/p>\n<p>Der Ball liegt jetzt beim Gericht, das Verwaltungsgericht ber\u00e4t den Fall noch immer. Komplizierter wird er dadurch, dass die AfD bereits Mitte Januar eine andere Klage beim selben Gericht eingereicht hatte, die in eine \u00e4hnliche Richtung f\u00fchrt. Sie richtet sich gegen die <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=764\">Einstufung des Fl\u00fcgels<\/a>. Die Partei \u00fcbernimmt damit die erstmals volle Verantwortung f\u00fcr diese Str\u00f6mung. Die Gefahr dabei: Sollte diese Klage scheitern, muss sich die AfD alle Fl\u00fcgel-Aktivit\u00e4ten ohne Abstriche zurechnen lassen. Die Chance aus Sicht der Partei: H\u00e4lt die Einstufung des Fl\u00fcgels vor Gericht nicht stand, sind dessen Aktivit\u00e4ten nicht mehr allzu belastend. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">L\u00e4nder preschen vor<\/span><\/h3>\n<p>Doch auch ohne, dass bislang ma\u00dfgebliche Entscheidungen fielen, gibt es erste Reibungsverluste. Am Montag trennte sich die K\u00f6lner Anwaltskanzlei H\u00f6cker, die durch die AfD beauftragt wurde, gegen das BfV vorzugehen, von ihrem bekanntesten Berater: dem ehemaligen BfV-Pr\u00e4sidenten Hans-Georg Maa\u00dfen. Im Hintergrund steht ein drohender Interessenskonflikt, Maa\u00dfen k\u00f6nnte \u201em\u00f6glicherweise\u201c als Zeuge benannt werden, teilte die Kanzlei mit. Zwar war der Ex-Pr\u00e4sident bereits aus der Beh\u00f6rde ausgeschieden, als dort das Pr\u00fcfverfahren gegen die AfD eingeleitet wurde. Aber erste Erw\u00e4gungen, ob man zust\u00e4ndig sei, waren noch in seiner Zust\u00e4ndigkeit getroffen worden.<\/p>\n<p>Am Dienstag musste die AfD einen Verlust erleiden, der Bremer Landeschef Peter Beck trat von seinem Amt zur\u00fcck und gab seinen Parteiaustritt bekannt. Er sei &#8222;gescheitert&#8220; mit dem Versuch, die AfD auf einen gem\u00e4\u00dfigten Kurs zu f\u00fchren, sagte er. Aussichten auf eine Besserung gebe es &#8222;auf keiner Ebene&#8220;, mit der Partei sei er &#8222;durch&#8220;. Und w\u00e4hrend sie versucht, eine Einstufung auf Bundesebene abzuwehren, droht ihr unvermindert eine Beobachtung von unten, auf Landesebene. Wie nun durch Recherchen der <i>Mitteldeutschen Zeitung<\/i> best\u00e4tigt wurde, hat das sachsen-anhaltische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz bereits zum 12. Januar den gesamten AfD-Landesverband als Verdachtsfall eingestuft und <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2287\">folgt damit dem Vorgehen Th\u00fcringens und Brandenburgs<\/a>.<\/p>\n<p>Zeitgleich mit dem BfV hatten Anfang 2019 auch die Verfassungsschutz-Landes\u00e4mter eigene Pr\u00fcfverfahren eingeleitet. In Sachsen wurde es bereits abgeschlossen \u2013 mit dem Ergebnis, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4255\">die Partei auch im Freistaat unter Beobachtung zu nehmen<\/a>. Hier wie in Sachsen-Anhalt gestatten es die Verfassungsschutzgesetze allerdings nicht, \u00fcber Verdachtsf\u00e4lle \u00f6ffentlich zu berichten. Offizielle Best\u00e4tigungen bleiben daher aus. Wie es aus Sachsen-Anhalt gleichwohl hei\u00dft, sieht man dort in der \u00fcberragenden Stellung von Fl\u00fcgel-Kr\u00e4ften einen ausschlaggebenden Grund f\u00fcr die Einstufung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit juristischen Man\u00f6vern will die AfD einer drohenden Einstufung als Verfassungsschutz-Verdachtsfall entgehen. Damit gelingt eine Verz\u00f6gerung in letzter Minute. Doch die Beobachtung kommt \u2013 wenn nicht von oben im Bund, dann von unten in den L\u00e4ndern. Das ist seit neuestem auch in Sachsen-Anhalt der Fall. 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