{"id":4201,"date":"2020-12-08T09:43:33","date_gmt":"2020-12-08T08:43:33","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4201"},"modified":"2020-12-08T18:06:10","modified_gmt":"2020-12-08T17:06:10","slug":"zeitnahe-entscheidung-ueber-beobachtung-der-saechsischen-afd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=4201","title":{"rendered":"&#8222;Zeitnahe&#8220; Entscheidung \u00fcber Beobachtung der s\u00e4chsischen AfD"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/12\/lfv_klein.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"185\" class=\"alignright size-full wp-image-4200\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/12\/lfv_klein.jpg 200w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/12\/lfv_klein-150x139.jpg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/><span style=\"background-color:#fcffc4\"><i>&nbsp;Aktuell&nbsp;<\/i><\/span>\u2502 Der Landtag hat die L\u00f6schaff\u00e4re des s\u00e4chsischen Verfassungsschutzes aufgearbeitet. Demnach durfte die Beh\u00f6rde Daten \u00fcber AfD-Abgeordnete sammeln. Doch diese Vorarbeiten waren zu schlecht, um die Landespartei zum Verdachtsfall zu machen. Auch das Innenministerium hat geschludert \u2013 am Ende blieb nur der L\u00f6schbefehl. Die Entscheidung \u00fcber eine m\u00f6gliche Beobachtung steht noch aus.<!--more--><\/p>\n<hr \/>\n<p><small><b>Beitrag vom 08.12.2020, 09:45 Uhr<\/b> \u2502<\/small><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Irritierende Vorg\u00e4nge, differenzierte Bewertung<\/span><\/h3>\n<p>Die Sammlung und vor\u00fcbergehende Speicherung von Daten zu s\u00e4chsischen AfD-Abgeordneten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) war rechtm\u00e4\u00dfig. Zu diesem Schluss gelangt die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des S\u00e4chsischen Landtags. Das geheim tagende Gremium befasste sich am Montag bei einer mehrst\u00fcndigen Sitzung zum vierten und vermutlich letzten Mal mit der vermeintlichen L\u00f6schaff\u00e4re des Amtes. Am Ende steht ein umfangreicher Bericht mit einem differenzierten Urteil. Demnach misslang es dem LfV seit diesem Fr\u00fchjahr, stichhaltig zu begr\u00fcnden, warum die angeh\u00e4uften Informationen weiterhin und dauerhaft aufbewahrt werden sollen. Die umstrittene Entscheidung des Innenministeriums, dass die Daten vernichtet werden m\u00fcssen, sei daher &#8222;rechtlich geboten&#8220; gewesen.<\/p>\n<p>Das hatte im Sommer f\u00fcr Irritationen gesorgt, nachdem der Vorgang durch Recherchen der <i>S\u00e4chsischen Zeitung<\/i> publik geworden war. <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2425\">Quasi \u00fcber Nacht<\/a> berief damals Innenminister Roland W\u00f6ller (CDU) den langj\u00e4hrigen Verfassungsschutz-Pr\u00e4sidenten Gordian Meyer-Plath ab. Dieser hatte eine L\u00f6schanweisung verweigert und intern gewarnt, dass die Beh\u00f6rde &#8222;in einem der dynamischsten Felder des modernen Rechtsextremismus&#8220; arbeitsunf\u00e4hig werden k\u00f6nnte. Den Vorw\u00fcrfen <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2442\">widersprach W\u00f6ller \u00f6ffentlich<\/a>. Gemeinsam mit dem neuen Amtsleiter Dirk-Martin Christian warf er dem geschassten Pr\u00e4sidenten illegales Handeln vor, von &#8222;Verfassungsbruch&#8220; war sogar die Rede. Allerdings wurde der L\u00f6schbefehl auch durch Christian <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2461\">nicht umgesetzt<\/a>. Andere Beh\u00f6rden waren verstimmt, selbst das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), das die Gangart gegen die AfD schrittweise versch\u00e4rft hat, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2484\">schaltete sich ein<\/a>.<\/p>\n<p>Erste Erkenntnisse der Geheimdienstkontrolleur*innen im Landtag lie\u00dfen erahnen, dass sich das LfV <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3142\">grobe Schnitzer leistete<\/a> und die im Amt gefertigten Vermerke zur AfD nicht den gewohnten Ma\u00dfst\u00e4ben gen\u00fcgten. Ein Gutachten des S\u00e4chsischen Datenschutzbeauftragten, aus dem im Oktober mehrere Medien zitierten, relativierte jedoch die urspr\u00fcnglichen Vorw\u00fcrfe gegen Meyer-Plath: In mehreren F\u00e4llen war die Datenspeicherung m\u00f6glicherweise &#8222;unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220;, aber <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3433\">nicht grunds\u00e4tzlich rechtswidrig<\/a>. Antworten auf die Frage, was wirklich beim Nachrichtendienst passiert ist und wie viel dort im Argen lag, liefert jetzt die PKK, der mit Carsten H\u00fctter auch ein AfD-Abgeordneter angeh\u00f6rt, in einem 22-seitigen Dossier.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Seit Anfang 2019 &#8222;Pr\u00fcffall&#8220;<\/span><\/h3>\n<p>Demnach hat sich der s\u00e4chsische Verfassungsschutz im Januar 2019 entschlossen, den Landesverband der Partei als sogenannten Pr\u00fcffall einzustufen. Damit folgte man einer <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=691\">Entscheidung des BfV<\/a>, das seinerzeit die Gesamtpartei ins Visier nahm. Im Anschluss begann man in Sachsen, Daten zu einigen ausgew\u00e4hlten Abgeordneten zu erfassen, von Personen aus der &#8222;Sph\u00e4re der Spitzenfunktion\u00e4re&#8220;. Die Sammlung und vor\u00fcbergehende Speicherung dieser Informationen \u2013 vom Umfang her &#8222;vergleichsweise \u00fcbersichtlich&#8220; \u2013 war erlaubt, normales Gesch\u00e4ft. Nach gut einem Jahr, im M\u00e4rz 2020, signalisierte man dann dem Innenministerium, dass die Pr\u00fcffallbearbeitung abgeschlossen ist. Das Amt hatte damals vor, den Landesverband zum Verdachtsfall hochzustufen und damit die Beobachtung einzuleiten. Zu insgesamt neun Mandatstr\u00e4ger*innen wurden aus diesem Grund sogenannte Abw\u00e4gungsvermerke gefertigt. Mit ihnen sollte begr\u00fcndet werden, warum eine &#8222;fortdauernde Speicherung&#8220; erforderlich sei.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens hier begannen die Probleme. Denn nach Ansicht des Ministeriums und auch der PKK wurden diese Vermerke den strengen rechtlichen Vorgaben, die unter anderem das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, &#8222;in keiner Weise gerecht&#8220;. Zudem seien die herangezogenen Belege, die alle aus \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen stammen, &#8222;nur in wenigen F\u00e4llen geeignet&#8220; gewesen, ein verfassungsfeindliches Verhalten zu dokumentieren, hei\u00dft es jetzt. An diesem Punkt stutzt die Kommission ein erstes Mal. Sie schlie\u00dft es n\u00e4mlich &#8222;nicht generell aus, dass es f\u00fcr einen Teil der Abgeordneten m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, rechtssichere Belege f\u00fcr eine m\u00f6gliche aggressiv k\u00e4mpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu finden&#8220;. Nur mochte das dem LfV nicht gelingen \u2013 &#8222;offenbar auch aufgrund mangelnder analytischer Tiefe&#8220;.<\/p>\n<p>Im Innenministerium und dem dort zust\u00e4ndigen Aufsichtsreferat sah man das Problem kommen und forderte das LfV bereits ab Sommer 2019 zu umfangreichen Nachbesserungen auf, &#8222;um die notwendige Rechtssicherheit in der Belegf\u00fchrung zu erbringen&#8220;. Doch das geschah trotz wiederholter, auch schriftlicher Mahnungen &#8222;nicht oder nur teilweise&#8220; \u2013 gro\u00dfe Teile der Materialsammlung blieben monatelang einfach liegen. Noch im Mai soll das Amt die Meinung vertreten haben, dass &#8222;keine \u00c4nderungen notwendig seien&#8220;, und ging eigenm\u00e4chtig zu einer dauerhaften Speicherung \u00fcber. Eben dieser Schritt war rechtswidrig. Das Ministerium intervenierte daher deutlich, teilte Meyer-Plath mit, dass die Daten keineswegs aufbewahrt werden d\u00fcrfen, sondern verschwinden m\u00fcssen. Diese bisher umstrittene Anordnung war &#8222;rechtlich geboten&#8220;, urteilt nun die PKK, die Einsicht in die vertraulichen Akten nehmen konnte.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Der &#8222;Fl\u00fcgel&#8220; wurde kaum beachtet<\/span><\/h3>\n<p>Damit scheiterte vor gut einem halben Jahr und ohne, dass die \u00d6ffentlichkeit Wind davon bekam, der erste Anlauf, die AfD in Sachsen zum Verdachtsfall zu erkl\u00e4ren. Der Landtagsbericht l\u00e4sst jedoch vermuten, dass dieses Ende nicht alternativlos war. Denn im M\u00e4rz stufte das BfV den v\u00f6lkisch-nationalistischen Fl\u00fcgel innerhalb der AfD als <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=764\">vollwertiges Beobachtungsobjekt<\/a> ein. Damit h\u00e4tte es einen Hebel gegeben, die weitere Speicherung der s\u00e4chsischen Daten zu begr\u00fcnden. \u201eDies wurde unterlassen\u201c, stellt die Kommission fest und nennt das &#8222;zu hinterfragen&#8220;. Ihr zufolge kommt der Fl\u00fcgel in den LfV-Unterlagen nur &#8222;bruchst\u00fcckhaft&#8220; vor. Offen bleibt, warum das unterlassen und auch durch das Innenministerium &#8222;nicht offensiv genug eingefordert&#8220; wurde. Dort war zeitweise ein Beamter namens Dirk-Martin Christian zust\u00e4ndig \u2013 der sp\u00e4ter zum Nachfolger Meyer-Plaths wurde und jetzt alles besser machen will.<\/p>\n<p>Einstweilen verlangen die PKK-Mitglieder von ihm, dass der Pr\u00fcfprozess zur s\u00e4chsischen AfD nach fast zweij\u00e4hriger Bearbeitung &#8222;zeitnah zu einem Abschluss gebracht&#8220; wird. Das Ergebnis ist dabei offen. Denn seitdem Christian im Amt ist, hat man das Thema neu aufgerollt und befasst sich mit einigen weiteren Abgeordneten der AfD. An dem Umgang mit deren Daten hat die Kommission nichts zu bem\u00e4ngeln. Demnach ist es m\u00f6glich, dass eine Einstufung der Landespartei als Verdachtsfall auf dieser neuen Grundlage doch noch gelingen kann. Denkbar ist aktuell aber auch, dass dem LfV die Entscheidung abgenommen wird.<\/p>\n<p>So erwarten Beobachter*innen, dass der weitere Umgang mit der AfD ein Thema der Innenministerkonferenz (IMK) ist, die ab Mittwoch in Weimar tagt. Der IMK-Vorsitzende Georg Maier (SPD), zugleich th\u00fcringischer Innenminister, hatte sich zuletzt f\u00fcr eine intensivere Befassung eingesetzt, aus den unionsgef\u00fchrten Ministerien gibt es \u00e4hnliche Signale. In Th\u00fcringen ist der AfD-Landesverband bereits ein Verdachtsfall. <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2287\">Das gilt ebenfalls f\u00fcr Brandenburg<\/a>, wo sogar schon V-Leute eingesetzt werden. Mit einer offiziellen Entscheidung des BfV wird in einigen Wochen gerechnet, im Januar oder Februar \u2013 auch um den Eindruck zu vermeiden, dass es sich um eine politische statt eine fachliche Entscheidung handelt. Folge: In den Verfassungsschutzberichten, die w\u00e4hrend des Superwahljahres 2021 erscheinen, wird die Gesamtpartei wohl noch kein Thema sein.<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #1e73be\">\u2192<\/span> <a href=\"https:\/\/www.landtag.sachsen.de\/dokumente\/PKK_Abschlussbericht_Abgeordnetendaten.pdf\">Bericht zum Download<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;Aktuell&nbsp;\u2502 Der Landtag hat die L\u00f6schaff\u00e4re des s\u00e4chsischen Verfassungsschutzes aufgearbeitet. Demnach durfte die Beh\u00f6rde Daten \u00fcber AfD-Abgeordnete sammeln. Doch diese Vorarbeiten waren zu schlecht, um die Landespartei zum Verdachtsfall zu machen. Auch das Innenministerium hat geschludert \u2013 am Ende blieb nur der L\u00f6schbefehl. 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