{"id":3698,"date":"2020-11-06T17:58:42","date_gmt":"2020-11-06T16:58:42","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3698"},"modified":"2020-11-06T17:58:42","modified_gmt":"2020-11-06T16:58:42","slug":"neuwahl-klage-nicht-vermittelbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3698","title":{"rendered":"Neuwahl-Klage &#8222;nicht vermittelbar&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/11\/joerg_domsgen.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"258\" class=\"alignright size-full wp-image-3686\" srcset=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/11\/joerg_domsgen.jpg 200w, https:\/\/idas.noblogs.org\/files\/2020\/11\/joerg_domsgen-116x150.jpg 116w\" sizes=\"auto, (max-width: 200px) 100vw, 200px\" \/>Die s\u00e4chsische AfD-Fraktion zieht nicht vor den Verfassungsgerichtshof in Leipzig, um eine Neuwahl zu erzwingen \u2013 trotz anderslautender Ank\u00fcndigungen. Der \u00fcberraschende Verzicht zeichnete sich bereits ab, die entscheidende Frist ist inzwischen verstrichen. Mit einer Ausnahme: J\u00f6rg Domsgen hat rechtzeitig Beschwerde eingelegt. Der Kommunalpolitiker stand zur Landtagswahl erst auf einem aussichtslosen Listenplatz und durfte dann gar nicht antreten. Daran war aber mutma\u00dflich die Partei schuld.<!--more--><\/p>\n<hr \/>\n<p><small><b>Beitrag vom 06.11.2020, 18:00 Uhr<\/b> \u2502 Im Bild: J\u00f6rg Domsgen, verhinderter Landtagskandidat der AfD.<\/small><\/p>\n<hr \/>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Eine Fraktion gibt auf<\/span><\/h3>\n<p>Die AfD-Landtagsfraktion verzichtet endg\u00fcltig auf eine Klage beim s\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshof gegen die Landtagswahl im vergangenen Jahr. Ende Oktober verstrich die Frist, um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Parlaments einzulegen, das am 30. September eine Reihe von Wahleinspr\u00fcchen <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3393\">mehrheitlich abgewiesen<\/a> hat. Die demokratischen Fraktionen waren dabei der Empfehlung des Wahlpr\u00fcfungsausschusses gefolgt, den Eingaben der Landespartei und mehrerer fr\u00fcherer Kandidierender nicht weiter nachzugehen. Vorangegangen war eine monatelange Er\u00f6rterung im Ausschuss. Dort wollte die AfD die G\u00fcltigkeit der Wahl anfechten, weil man durch die <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716\">Kappung der Landesliste<\/a> auf 30 von insgesamt 61 vorgesehenen Pl\u00e4tzen unrechtm\u00e4\u00dfig benachteiligt worden sei. Konsequenz: Die Partei erzielte am 1. September 2019 mit 27,5 Prozent zwar ein <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1084\">Top-Ergebnis<\/a>, gewann aber auch ein Mandat, das sie nicht besetzen konnte. Statt 120 hat der aktuelle Landtag nur 119 St\u00fchle.<\/p>\n<p>Seither stand die Forderung nach Neuwahlen im Raum, die zu erzwingen ein zentrales Wahlversprechen der AfD war. Noch bei der entscheidenden Plenarsitzung vor wenigen Wochen k\u00fcndigte Fraktionschef J\u00f6rg Urban \u201eTeil zwei der Verfassungskrise\u201c an und gab Journalist*innen zu verstehen, bestens vorbereitet zu sein, um juristisch zu erreichen, was auf parlamentarischem Weg nicht gelang. Doch er hatte die Rechnung ohne seine Fraktion gemacht. Denn die meisten der 38 Mitglieder <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3540\">wollten nicht mitziehen<\/a>: Mindestens ein Dutzend Abgeordnete h\u00e4tte es gebraucht, stattdessen stand nach Angaben der <i>Freien Presse<\/i> eine &#8222;klare Mehrheit gegen eine Klage&#8220;. Auch der Landesvorstand der Partei und der Landessenat, zu dem die Spitzen der Kreisverb\u00e4nde geh\u00f6ren, berieten das brenzlige Thema, und auch dort tendierte man gegen den Rechtsweg. Das ist nicht verwunderlich, Fraktion und Landespartei sind eng verwoben, fast alle Abgeordneten sind zugleich Funktion\u00e4r*innen.<\/p>\n<p>Inzwischen gibt es einen offiziellen Fraktionsbeschluss, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Im Hintergrund steht offenbar die Sorge, die eigenen <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2874\"> lukrativen Mandate<\/a> wieder zu verlieren. So ist ungewiss, ob die AfD bei einer erneuten Wahl an ihr fr\u00fcheres Ergebnis ankn\u00fcpfen k\u00f6nnte oder geschw\u00e4cht daraus hervorgehen w\u00fcrde. F\u00fcr einige Abgeordnete war bereits die innerparteiliche Nominierung zum Nervenspiel geraten. <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2679\">Carsten H\u00fctter<\/a> etwa bewarb sich auf Listenplatz drei, wurde aber bis Rang 15 durchgereicht. Noch \u00e4rger kam es f\u00fcr Karin Wilke, die den erneuten Einzug ins Parlament verpasste. Sie wollte auf den sicheren Platz sechs, es reichte aber nur f\u00fcr die Nummer 37. Die Parteibasis ist kaum kalkulierbar, doch ihr m\u00fcssen nun Partei und Fraktion erkl\u00e4ren, warum aus der versprochenen Klage nichts wird.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Nur ein einzelner Ex-Kandidat klagt<\/span><\/h3>\n<p>Stattdessen schwieg zun\u00e4chst J\u00f6rg Urban, der zugleich AfD-Landesvorsitzender ist. Als er am vergangenen Montag bei einer Pressekonferenz in Dresden die <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3655\">Klage seiner Fraktion gegen die s\u00e4chsische Corona-Schutzverordnung<\/a> pr\u00e4sentierte, mochte er zur Causa Neuwahl nichts sagen und verwies auf eine schriftliche Stellungnahme. Die wurde gestern verschickt, verfasst hat sie der Landes- und Fraktionssprecher Andreas Harla\u00df. Ihm zufolge spielt ein m\u00f6glicher Mandatsverlust angeblich keine Rolle bei der Entscheidung, die Partei stehe derzeit &#8222;ebenso stark da, wie vor der Landtagswahl im vergangenen Jahr&#8220;. Er verweist auf die Kosten eines erneuten Urnengangs, angesichts anderer Sorgen w\u00e4hrend der Pandemie w\u00e4re das den B\u00fcrger*innen &#8222;nicht vermittelbar&#8220;. Also werde man die parlamentarische Arbeit &#8222;in bew\u00e4hrter Formation kontinuierlich fortsetzen&#8220;.<\/p>\n<p>Die K\u00fcrzung der AfD-Landesliste bezeichnet Harla\u00df gleichwohl als &#8222;Willk\u00fcrakt&#8220;, dem man <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3584\">im derzeit stockenden Untersuchungsausschuss<\/a> weiter nachgehen will, den die AfD-Fraktion einsetzen lie\u00df. Sie unterstellt eine gro\u00df angelegte Intrige, mit der die Partei im Vorfeld der Landtagswahl geschw\u00e4cht werden sollte. Greifbare Indizien daf\u00fcr gibt es noch immer nicht. Entgegen dieser Sicht hatte bereits im vergangenen Jahr das Verfassungsgericht einen &#8222;beachtlichen Wahlvorbereitungsfehler&#8220; erkannt, f\u00fcr den allein die AfD verantwortlich war, weil sie w\u00e4hrend der Listenaufstellung das vorab vereinbarte Abstimmungsverfahren ge\u00e4ndert und damit gegen demokratische Wahlgrunds\u00e4tze versto\u00dfen hat. Sollte sich das Gericht erneut mit der Landtagswahl befassen, k\u00f6nnte es wieder um diesen Schnitzer gehen \u2013 den die AfD jedoch bis heute nicht einr\u00e4umt. Diese missliche Situation droht allerdings noch immer. Denn wie am Mittwoch die <i>Freie Presse<\/i> berichtete, hat das Verfassungsgericht \u00fcberraschend doch noch eine fristgerechte Beschwerde erreicht. Sie stammt von einem einzelnen Bewerber, der 2019 nicht antreten durfte: J\u00f6rg Domsgen.<\/p>\n<p>Der selbst\u00e4ndige Wirtschaftsberater, der in der Wendezeit Mitglied der SED und der PDS war, sitzt aktuell f\u00fcr die AfD im G\u00f6rlitzer Kreistag und im Stadtrat von Zittau. Im vergangenen Jahr war er Listenkandidat zur Landtagswahl, wenn auch fast am Ende, er war Nummer 56 statt auf Platz 18, worum er sich zun\u00e4chst beworben hatte. Damit standen seine Chancen von vornherein nicht gut und nach der K\u00fcrzung der Landesliste bei null. Nach der Landtagswahl war der 53-J\u00e4hrige einer von insgesamt neun Ex-Kandidierenden, die Beschwerde beim Wahlpr\u00fcfungsausschuss einlegten, oder in seinem Fall: einlegen lie\u00dfen. Ihn vertrat dabei der extrem rechte Parteirichter <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3065\">Martin Braukmann<\/a>. Die Forderung: Entweder m\u00fcssen die gestrichenen Listenpl\u00e4tze nachtr\u00e4glich zugelassen oder aber Neuwahlen angesetzt werden. Der Landtag wies das zur\u00fcck. Dadurch ist Domsgen zumindest formell befugt, Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen \u2013 Ausgang: offen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die s\u00e4chsische AfD-Fraktion zieht nicht vor den Verfassungsgerichtshof in Leipzig, um eine Neuwahl zu erzwingen \u2013 trotz anderslautender Ank\u00fcndigungen. Der \u00fcberraschende Verzicht zeichnete sich bereits ab, die entscheidende Frist ist inzwischen verstrichen. Mit einer Ausnahme: J\u00f6rg Domsgen hat rechtzeitig Beschwerde eingelegt. 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