{"id":3584,"date":"2020-10-21T12:24:54","date_gmt":"2020-10-21T10:24:54","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3584"},"modified":"2020-10-21T12:25:49","modified_gmt":"2020-10-21T10:25:49","slug":"kippenpause-oder-geheimberatung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3584","title":{"rendered":"Kippenpause oder &#8222;Geheimberatung&#8220;?"},"content":{"rendered":"<p>Der Untersuchungsausschuss zur K\u00fcrzung der AfD-Landesliste befragt ab November erste Zeug*innen, geladen sind Mitglieder des Landeswahlausschusses. Ihnen wird unterstellt, sich im Sommer 2019 rings um einen Aschenbecher in Kamenz verschworen zu haben. Das meint die Rechtsau\u00dfen-Fraktion v\u00f6llig ernst \u2013 und will vor dem Verfassungsgericht kurzfristig erstreiten, dass die Beteiligten unter Eid gestellt werden k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<hr \/>\n<p><small><b>Beitrag vom 21.10.2020, 12:15 Uhr<\/b><\/small><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Erstmals Zeug*innen benannt<\/span><\/h3>\n<p>Hinter verschlossenen T\u00fcren traf sich an diesem Montag in Dresden der Untersuchungsausschuss des Landtags zur inzwischen sechsten Sitzung. Die AfD-Fraktion hatte das Gremium vor mehr als einem Jahr eingesetzt, um die Umst\u00e4nde aufzukl\u00e4ren, die zur <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716\">drastischen K\u00fcrzung ihrer Liste zur Landtagswahl<\/a> gef\u00fchrt hatten. Bisher wurden Sachverst\u00e4ndige angeh\u00f6rt, diesmal w\u00e4re eigentlich die Befragung erster Zeug*innen m\u00f6glich gewesen. Allein: Es gab keine, denn auch nach mehreren Aufforderungen hatte die AfD keine Vorschl\u00e4ge gemacht. Das \u00e4ndert sich bald. Bei der n\u00e4chsten Sitzung, die in knapp einem Monat stattfinden wird, sollen auf Wunsch der AfD mehrere Beisitzer*innen des Landeswahlausschusses \u00f6ffentlich aussagen.<\/p>\n<p>Der Landeswahlausschuss war f\u00fcr die Zulassung von Wahlvorschl\u00e4gen zust\u00e4ndig, die zuvor bei der damaligen Landeswahlleiterin Carolin Schreck eingereicht worden sind. Bei den meisten Parteien war das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere in wenigen Minuten erledigt. Doch \u00fcber die insgesamt 61 vorgesehenen Kandidierenden der AfD wurde damals stundenlang diskutiert, bis schlie\u00dflich eine spektakul\u00e4re Entscheidung fiel \u2013 nur 18 von ihnen wurden durchgewunken, der Rest gestrichen. Sp\u00e4ter lockerte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig diese Entscheidung, weil sie allzu streng ausgefallen war. Doch auch das Gericht, das erkl\u00e4rterma\u00dfen &#8222;zulassungsfreundlich&#8220; argumentierte, lie\u00df nur 30 Kandidierende zu, wegen gravierender Fehler bei der Aufstellung der Landesliste. So war w\u00e4hrend der auf zwei Parteitage gesplitteten Nominierung das anfangs vereinbarte Wahlverfahren ge\u00e4ndert und damit gegen Grunds\u00e4tze demokratischer Wahlen versto\u00dfen worden. Die AfD beharrt bis heute darauf, zul\u00e4ssig vorgegangen zu sein, und sieht sich als Opfer eines gro\u00dfen Komplotts.<\/p>\n<p>Mit ihrem Versuch, deshalb den Ausgang der Landtagswahl anzufechten, ist die Partei <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3393\">neulich im Parlament gescheitert<\/a>, der zust\u00e4ndige Wahlpr\u00fcfungsausschuss wies nach monatelangen Er\u00f6rterungen mehrere Beschwerden endg\u00fcltig zur\u00fcck. Den erneuten Weg vor das Verfassungsgericht, um doch noch Neuwahlen zu erzwingen, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3540\">scheut die Fraktion anscheinend<\/a>. Doch Recht haben will sie weiterhin. So behauptete bei der Aussprache im Plenum der AfD-Abgeordnete Norbert Mayer, die Wahlleiterin habe den Landeswahlausschuss mit psychologischen Tricks &#8222;massiv konditioniert&#8220; und so dazu verleitet, die Partei im Vorfeld der Landtagswahl erheblich zu schw\u00e4chen. Von einer gewissen \u201e\u00dcberzeugungsarbeit\u201c war schon in dem Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses die Rede gewesen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Komplott am Aschenbecher?<\/span><\/h3>\n<p>Das will die AfD nun nachweisen und reihum jene Personen befragen, die an der folgenschweren Entscheidung beteiligt waren. Allerdings nicht alle von ihnen. Es gab damals f\u00fcnf ehrenamtliche Beisitzer*innen, die im Vorfeld durch CDU, SPD und Linke entsandt worden waren, sie alle sollen angeh\u00f6rt werden. Und es gab einen sechsten Beisitzer. Markus Scheffer hei\u00dft der Mann, er arbeitet in Leipzig als Verwaltungsrichter und war durch die AfD in den Landeswahlausschuss geschickt worden. Auch Scheffer war dabei, als die AfD-Landesliste gekappt wurde. Er stimmte anders ab als alle anderen, stellte sich allerdings auch nicht allzu klar auf die Seite seiner eigenen Partei, sondern enthielt sich. Er wurde noch nicht als Zeuge im Untersuchungsausschuss benannt.<\/p>\n<p>Belastbare Hinweise, dass die Beisitzer*innen beeinflusst, gar zu einer bestimmten Entscheidung gedr\u00e4ngt worden w\u00e4ren, fehlen bislang. Sie hatten im Vorfeld Einsicht in die Unterlagen der Landeswahlleiterin nehmen und so erkennen k\u00f6nnen, dass es mit den Unterlagen der AfD von Anbeginn Probleme gab: Statt einer Landesliste wurden zun\u00e4chst zwei eingereicht, es gab etliche Beanstandungen und formale M\u00e4ngel. Erst 70 Minuten vor Abgabefrist lagen alle geforderten Parteidokumente vor, teils mehrfach und in unterschiedlichen Fassungen. Die Lage war so konfus, dass die Wahlleiterin sogar darauf verzichtete, eine sonst \u00fcbliche Abstimmungsempfehlung abzugeben. Das sollte der Er\u00f6rterung des Wahlausschusses vorbehalten bleiben, die am 5. Juli 2019 \u00f6ffentlich und im Beisein mehrerer AfD-Vertreter*innen stattfand. Sie stimmten dort dem zusammenfassenden Vortrag der Wahlleiterin \u00fcber den holprigen Ablauf bei der Aufstellung der Kandidierenden und der Einreichung der Unterlagen ausdr\u00fccklich zu.<\/p>\n<p>Erst in den Tagen danach entwickelte die AfD eine ganz eigene Theorie, wie der Wahlausschuss zu seiner K\u00fcrzungsentscheidung kam. Angeblich habe es an jenem 5. Juli neben der \u00f6ffentlichen Sitzung noch eine &#8222;Geheimberatung&#8220; gegeben, in der die Beisitzer*innen vergattert worden seien, gegen die AfD zu votieren. Tats\u00e4chlich war die Sitzung zwei Mal unterbrochen worden, am sp\u00e4ten Vormittag f\u00fcr gut zehn Minuten und am fr\u00fchen Nachmittag f\u00fcr eine knappe halbe Stunde. Geheim war daran nichts, alle Anwesenden wussten davon. Auch die AfD str\u00e4ubte sich nicht gegen Pausen, die gr\u00fcndlich protokolliert worden sind. W\u00e4hrenddessen zogen sich die Mitglieder des Landeswahlausschusses nicht etwa zur\u00fcck, sondern gingen teils zum Rauchen vor die T\u00fcr, Vertreter*innen der AfD taten dasselbe. Ihre Abgeordneten wollen jetzt wissen, wor\u00fcber seinerzeit genau gesprochen wurde, an einem Aschenbecher vor dem Geb\u00e4ude des Statistischen Landesamtes in Kamenz. In den anderen Fraktionen geht man von einer eher verzweifelten Legendenbildung aus.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Klage gegen den Ausschuss l\u00e4uft<\/span><\/h3>\n<p>\u00dcberschattet wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses derweil durch einen Rechtsstreit. Denn inzwischen hat die AfD-Fraktion ihre Drohung umgesetzt, den gesamten Ausschuss und dessen Vorsitzenden Lars Rohwer (CDU) zu verklagen. Vor einigen Tagen ging beim S\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eine Klageschrift ein, mehr als zwei dutzend Seiten plus ein dickes Anlagenpaket, ausgearbeitet durch den Fraktionsjuristen <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2973\">Michael Elicker<\/a>. In einem sogenannten Organstreitverfahren soll das Gericht nun feststellen, dass mit einer bislang im Ausschuss gebr\u00e4uchlichen Belehrungsformel die Strafbarkeit eines m\u00f6glichen Meineids &#8222;vereitelt&#8220; werde.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3154\">Diesen Schritt hatte die AfD schon in der vorherigen Sitzung angek\u00fcndigt.<\/a> Grund ist der obligatorische Hinweis an Zeug*innen, dass sie wahrheitsgem\u00e4\u00df aussagen m\u00fcssen und auch vereidigt werden k\u00f6nnen. Dann gilt eine erh\u00f6hte Strafandrohung, theoretisch jedenfalls. Das f\u00fcr Sachsen ma\u00dfgebliche Untersuchungsausschussgesetz sieht dieses Mittel zwar vor. Doch aus dem Strafgesetzbuch ergibt sich, dass parlamentarische Untersuchungsaussch\u00fcsse keinen Eid mehr abnehmen k\u00f6nnen, er hat damit nur noch symbolische Bedeutung. Daher hei\u00dft es bei der Belehrung durch den Vorsitzenden bislang: \u201eIch weise Sie darauf hin, dass ein Meineid vor dem Untersuchungsausschuss nicht bestraft wird.\u201c Falschaussagen sind weiter strafbar, unabh\u00e4ngig vom Eid. Aber das gen\u00fcgt der AfD nicht, sie sieht sich eines Druckmittels und damit ihrer parlamentarischen Minderheitenrechte beraubt.<\/p>\n<p>Der Ausschussvorsitzende, der die R\u00fcckendeckung der anderen Fraktionen und auch der Landtagsverwaltung hat, handle &#8222;offenkundig rechtswidrig&#8220; und &#8222;selbstherrlich&#8220;, hei\u00dft es in der Klageschrift. Die AfD hatte die Frage um die Vereidigung von der ersten Ausschussssitzung an zum Streitthema gemacht, dabei Kompromisse ausdr\u00fccklich ausgeschlossen und so <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1707\">den Start der Ausschussarbeit \u00fcber Monate hinausgez\u00f6gert<\/a>. Jetzt soll alles pl\u00f6tzlich ganz schnell gehen und das Gericht eine einstweilige Anordnung treffen. Damit Klarheit herrscht, wenn im November Zeug*innen zu Protokoll geben, was sie im Sommer 2019 in einer Zigarettenpause getan haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Untersuchungsausschuss zur K\u00fcrzung der AfD-Landesliste befragt ab November erste Zeug*innen, geladen sind Mitglieder des Landeswahlausschusses. Ihnen wird unterstellt, sich im Sommer 2019 rings um einen Aschenbecher in Kamenz verschworen zu haben. 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