{"id":3154,"date":"2020-09-10T17:30:11","date_gmt":"2020-09-10T15:30:11","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3154"},"modified":"2020-09-13T18:01:03","modified_gmt":"2020-09-13T16:01:03","slug":"afd-ausschuss-im-leerlauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3154","title":{"rendered":"AfD-Ausschuss im Leerlauf"},"content":{"rendered":"<p>Mit einem Untersuchungsausschuss will die AfD im s\u00e4chsischen Landtag aufkl\u00e4ren, warum viele ihrer Kandidierenden zur Landtagswahl nicht antreten durften. Vor fast einem Jahr wurde das Gremium eingerichtet, doch dort passiert fast nichts \u2013 jetzt wurde sogar ein Anh\u00f6rungstermin gestrichen, weil die rechte Fraktion keine Zeug*innen vorschl\u00e4gt. Stattdessen droht sie, den Ausschussvorsitzenden zu verklagen.<!--more--><\/p>\n<hr \/>\n<p><small><b>Beitrag vom 10.09.2020, 17:30 Uhr<\/b> \u2502 Im Bild: Der S\u00e4chsische Landtag in Dresden.<\/small><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Sachverst\u00e4ndige angeblich unn\u00f6tig<\/span><\/h3>\n<p>Mit einem doppelten Eklat endete am Donnerstag in Dresden die f\u00fcnfte Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur K\u00fcrzung der AfD-Wahlliste im Vorfeld der letzten Landtagswahl. Erster Streich: \u00dcberraschend beschloss das Gremium, das n\u00e4chste \u00f6ffentliche Treffen, bei dem Mitte Oktober Zeug*innen vernommen werden sollten, abzusetzen. Das berichten Teilnehmende der Sitzung \u00fcbereinstimmend. Der Termin war demnach bereits vor Monaten fest vereinbart worden, wird nun aber nicht mehr ben\u00f6tigt, allenfalls eine kurze nicht-\u00f6ffentliche Beratungssitzung k\u00f6nnte es geben. Grund ist die AfD. Denn auch knapp ein Jahr, nachdem der Ausschuss auf deren Verlangen eingerichtet wurde, hat die Fraktion noch keine einzige Person vorgeschlagen, die befragt werden soll. Das ist ungew\u00f6hnlich, in fr\u00fcheren Untersuchungsaussch\u00fcssen war die Situation oft umgekehrt, gab es zu viele Zeug*innen f\u00fcr zu wenige Sitzungen.<\/p>\n<p>Doch mit der AfD ist alles anders. Im Oktober 2019, nachdem sich der frisch gew\u00e4hlte Landtag konstituiert hatte, machte die stark angewachsene Fraktion von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716\">und lie\u00df den Untersuchungsausschuss einsetzen<\/a>. Er soll seither ermitteln, warum die AfD nur mit der H\u00e4lfte ihrer vorgesehenen Kandidat*innen zur Wahl antreten durfte. Zun\u00e4chst hatte der Landeswahlausschuss sogar nur 18 von insgesamt 61 bereits zugeteilten Listenpl\u00e4tzen zugelassen, das Landesverfassungsgericht korrigierte die Entscheidung teilweise und lie\u00df kurzfristig 30 Personen zu. Der Rest stand aber nicht zur Wahl, wegen schwerer Fehler bei der innerparteilichen Nominierung, denn mitten im Aufstellungsverfahren war die vereinbarte Auswahlprozedur ger\u00e4ndert worden. Die AfD r\u00e4umt eigenes Versagen bis heute nicht ein, unterstellt vielmehr ein Komplott von h\u00f6chsten Stellen, um ihr Ergebnis zu schm\u00e4lern. Am Ende konnte die Partei einen Stuhl im Landtag nicht besetzen, weil ihre Landesliste ersch\u00f6pft war. Dadurch fehlen ihr auch Nachr\u00fccker*innen f\u00fcr den Fall, dass Abgeordnete vorzeitig aus dem Parlament ausscheiden.<\/p>\n<p>Nur die AfD hat den Untersuchungsausschuss gewollt, mitmachen m\u00fcssen aber alle Fraktionen. Dort \u00e4rgert man sich schon l\u00e4nger \u00fcber den Leerlauf. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Gr\u00fcnen waren deshalb sogar in Vorleistung gegangen, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1707\">damit die Beweisaufnahme \u00fcberhaupt beginnen kann<\/a>, und luden mehrere Sachverst\u00e4ndige ein. So wurden im Juni der Bundeswahlleiter Georg Thiel und die ehemalige s\u00e4chsische Landeswahlleiterin Irene Schneider-B\u00f6ttcher befragt, an diesem Donnerstag nahm die Bautzener Kreiswahlleiterin Andrea Peter im Plenarsaal Platz. Sie f\u00fchrten aus ihrer Sicht aus, wie eine Wahl vorbereitet wird und welche Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr Parteien gelten, die antreten wollen. Die Ausschussmitglieder der AfD hatten jedes Mal nur wenige Fragen \u2013 und schon im Vorfeld zu verstehen gegeben, dass sie diese Befragungen f\u00fcr unn\u00f6tig halten.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Klagedrohung statt Kompromisssuche<\/span><\/h3>\n<p>Doch wen soll man sonst befragen? Das wisse man noch nicht, erkl\u00e4rte die AfD am Rande der Juni-Sitzung gegen\u00fcber Medien, denn angeblich w\u00fcrden dem Ausschuss wichtige Unterlagen fehlen, aus denen sich relevante Namen erst ergeben. Doch zu dem Zeitpunkt lagen bereits Beweismittel im Umfang von mehr als 30 Aktenordnern vor, dazu etliche Archivboxen und Datentr\u00e4ger, hei\u00dft es aus den anderen Fraktionen. Sie versuchten zudem, auf die AfD einzuwirken und verabschiedeten die rechte Fraktion mit einer einfachen Aufgabe in die Sommerpause: Man m\u00f6ge rechtzeitig vor der jetzt durchgef\u00fchrten Sitzung Vorschl\u00e4ge machen, welche Zeug*innen k\u00fcnftig befragt werden sollen. Bis Montag h\u00e4tten dazu Antr\u00e4ge eingehen m\u00fcssen, damit sie beschlossen und die Ladungen f\u00fcr die Oktober-Sitzung abgeschickt werden k\u00f6nnen. Doch solche Antr\u00e4ge kamen nicht.<\/p>\n<p>Stattdessen legte die AfD am Montag ein v\u00f6llig anderes Dokument vor, mit unerwartetem Inhalt. Es handelt sich um eine wortreiche Klagedrohung gegen den Ausschussvorsitzenden Lars Rohwer (CDU) und damit um den zweiten, vielleicht noch viel gr\u00f6\u00dferen Eklat, der das Arbeitsklima wohl auf l\u00e4ngere Sicht eintr\u00fcben wird. Dahinter steht eine Streitfrage, die das Gremium von Anbeginn besch\u00e4ftigt und den Eintritt in die Beweisaufnahme verz\u00f6gert hatte: Darf der Untersuchungsausschuss seine Zeug*innen vereidigen? Das s\u00e4chsische Untersuchungsausschussgesetz sieht dieses besondere Druckmittel vor. Falschaussagen sind zwar stets strafbar, wenn aber zudem ein Meineid geleistet wird, steigt die Strafandrohung. Doch im Strafgesetzbuch wurde l\u00e4ngst klargestellt, dass Untersuchungsaussch\u00fcsse gar nicht die Befugnis haben, Zeug*innen einen Eid abzunehmen. Falls es doch passiert, hat das nur symbolische Bedeutung, ein Meineid w\u00e4re in dem Fall also nicht strafbar.<\/p>\n<p>Das sieht die AfD anders und hat bereits vor Monaten in einer internen Beratungssitzung ausdr\u00fccklich klargestellt, dass sie keinen Kompromiss finden, sondern unbedingt an der M\u00f6glichkeit festhalten will, Zeug*innen unter Eid zu stellen und ihnen mit einer erh\u00f6hten Strafe f\u00fcr einen Meineid zu drohen. Als dann im Juni erstmals Befragungen stattfanden, belehrte der Vorsitzende Rohwer die beiden Sachverst\u00e4ndigen, wie es \u00fcblich ist: Wer falsch aussagt, werde bestraft, eine Vereidigung sei au\u00dferdem m\u00f6glich. Und er f\u00fcgte einen weiteren Satz hinzu: &#8222;Ich weise Sie darauf hin, dass ein Meineid vor dem Untersuchungsausschuss nicht bestraft wird&#8220;. Damit hatte der Vorsitzende die Rechtslage aus Sicht der Ausschussmehrheit zutreffend erl\u00e4utert, nachvollziehbar auch f\u00fcr Zeug*innen ohne juristischen Hintergrund.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Gewollte Eskalation?<\/span><\/h3>\n<p>Gar nicht nachvollziehbar ist das f\u00fcr die AfD. Das erl\u00e4utert sie in dem insgesamt zw\u00f6lfseitigen Schreiben, unterzeichnet durch s\u00e4mtliche ihrer Abgeordneten. In dem Papier wird der Vorsitzende gedr\u00e4ngt, k\u00fcnftig nicht mehr darauf hinzuweisen, dass ein Meineid straffrei bleibt. Rohwer handle verfassungswidrig, behauptet die AfD, und falls sich dessen Wortwahl nicht \u00e4ndert, werde man &#8222;in dieser Sache eine Organklage beim Verfassungsgerichtshof&#8220; erheben. Die l\u00e4ngst auch in anderen Landesparlamenten und im Bundestag verbreitete Auffassung, dass ein Untersuchungsausschuss nicht wirksam vereidigen kann, sei falsch und unvertretbar, &#8222;vollends \u00fcberholt&#8220; und eine &#8222;juristische Phantasie&#8220;, die von &#8222;bemerkenswerter Willf\u00e4hrigkeit&#8220; gegen\u00fcber der Regierung zeuge. Die AfD stellt sich damit auch gegen den Juristischen Dienst des Landtags, der eigens zu dieser Frage ein Rechtsgutachten anfertigte, auf das sich der Vorsitzende st\u00fctzt. Er belehrte die heute vernommene Sachverst\u00e4ndige dann auch wie gehabt \u2013 mit R\u00fcckendeckung der anderen Fraktionen.<\/p>\n<p>Der AfD geht es im Grunde um ein Detail: Falls eine Zeug*in bei einer Falschaussage ertappt wird und darauf einen Eid geschworen hatte, muss ein Strafgericht entscheiden, was daraus folgt. Unabh\u00e4ngig von der Rechtslage w\u00e4re der Meineid dann wom\u00f6glich nicht strafbar, weil der Vorsitzende die Zeug*in in dem Glauben lie\u00df, dass daf\u00fcr nichts droht. Doch das ist eine ziemlich hypothetische Konstellation: Die AfD hat schlie\u00dflich keine Zeug*innen benannt, die man vereidigen k\u00f6nnte. Und in der Juni-Sitzung beanstandete sie die Belehrungsformel noch mit keinem Wort, erinnern sich Abgeordnete, die dabei waren. Die Klagedrohung gegen den Vorsitzenden h\u00e4lt man noch aus anderen Gr\u00fcnden f\u00fcr misslich: Lars Rohwer ist fraktions\u00fcbergreifend f\u00fcr seine ruhige und konzentrierte Sitzungsleitung bekannt. Er gilt als fair, auch gegen\u00fcber der AfD. Deren Fraktion hatte viel Zeit, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten, von dem sie aber schon am Anfang sagte, ihn nicht zu wollen. Wollte man lieber eine Eskalation anbahnen, um mit viel Tamtam <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2973\">die Klagemaschine anzuwerfen<\/a>?<\/p>\n<p>Schon l\u00e4nger versuchen die demokratischen Abgeordneten, sich einen Reim darauf zu machen, dass die AfD zum Kern der Ausschussarbeit nicht viel beitr\u00e4gt. Wer nachfragt, bekommt mehrere Theorien zu h\u00f6ren. Wom\u00f6glich soll die Beweisaufnahme herausgez\u00f6gert werden, damit namhafte Zeug*innen, bis hin zum Ministerpr\u00e4sidenten, nicht zu fr\u00fch erscheinen m\u00fcssen, besser erst im Bundestagswahljahr, wenn es medial mehr n\u00fctzt. Denkbar ist aber auch, dass bei der AfD die Bef\u00fcrchtung aufgekommen ist, sich mit dem Ausschuss selbst zu schaden. Denn f\u00fcr die angebliche Landtagswahl-Verschw\u00f6rung gibt es bis heute keinen Beleg, nicht einmal greifbare Indizien. Das Thema verfolgt die Partei parallel im Wahlpr\u00fcfungsausschuss des Parlaments, dort liegen mehrere Beschwerden wegen angeblicher Wahlbehinderung vor. Auch dort hatte sich die AfD hochgestochene Ziele gesetzt, wollte Neuwahlen erzwingen. Morgen tagt der Wahlpr\u00fcfungsausschuss wieder. Er wird sich voraussichtlich abschlie\u00dfend mit den AfD-Beschwerden befassen \u2013 und sie als &#8222;unbegr\u00fcndet&#8220; komplett ablehnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem Untersuchungsausschuss will die AfD im s\u00e4chsischen Landtag aufkl\u00e4ren, warum viele ihrer Kandidierenden zur Landtagswahl nicht antreten durften. Vor fast einem Jahr wurde das Gremium eingerichtet, doch dort passiert fast nichts \u2013 jetzt wurde sogar ein Anh\u00f6rungstermin gestrichen, weil die rechte Fraktion keine Zeug*innen vorschl\u00e4gt. 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