{"id":3065,"date":"2020-09-02T17:32:53","date_gmt":"2020-09-02T15:32:53","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3065"},"modified":"2020-12-08T18:38:21","modified_gmt":"2020-12-08T17:38:21","slug":"reps-doch-nicht-rechtsextrem-dresdner-parteirichter-hielt-zu-kalbitz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=3065","title":{"rendered":"REPs doch nicht &#8222;rechtsextrem&#8220;? Dresdner Parteirichter hielt zu Kalbitz"},"content":{"rendered":"<p>Vor gut einem Monat ist das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts gegen Andreas Kalbitz gefallen, seitdem ist er kein Mitglied mehr. Ein Blick in die detaillierte Begr\u00fcndung zeigt, dass der einzige s\u00e4chsische Parteirichter ganz anderer Meinung war: Martin Braukmann wollte den Neonazi behalten \u2013 mit teils absurden Behauptungen.<!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Klares Urteil: bewusste T\u00e4uschung<\/span><\/h3>\n<p>Das h\u00f6chste Schiedsgericht der AfD hat viel zu tun. Jedes Jahr werden dort innerparteiliche Streitfragen in einer \u00fcppigen, dreistelligen Zahl entschieden. Es geht dabei um Wahlen und Beschl\u00fcsse, die angefochten werden, um Zwist zwischen einzelnen Verb\u00e4nden oder Unklarheiten bei der Auslegung der Satzung. Und immer wieder geht es um Ordnungsma\u00dfnahmen gegen Mitglieder, um Parteiausschl\u00fcsse. Der Fall, den das Schiedsgericht Ende Juli kl\u00e4ren musste, war nur einer unter vielen anderen, aber wom\u00f6glich der bisher wichtigste: Andreas Kalbitz \u2013 bis vor kurzem Mitglied im Parteivorstand, Vorsitzender des brandenburgischen Landesverbandes und Chef der dortigen Landtagsfraktion \u2013 hatte das Gremium in eigener Sache angerufen. Es sollte feststellen, dass er weiterhin AfD-Mitglied ist, dass ein anderslautender Beschluss der Parteispitze unwirksam und ein Teil der Parteisatzung nichtig ist.<\/p>\n<p>Aus Sicht der AfD ist die Geschichte inzwischen auserz\u00e4hlt. <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1718\">Mitte Mai war beschlossen worden<\/a>, dass Kalbitz&#8216; Mitgliedschaft annulliert wird, weil er beim Beitritt im Jahr 2013 unvollst\u00e4ndige Angaben gemacht und sich das Parteibuch dadurch erschlichen hat. Im Aufnahmeformular hatte er nur selektiv Auskunft \u00fcber fr\u00fchere Mitgliedschaften in anderen Parteien und &#8222;extremistischen&#8220; Organisationen gegeben, weder die Republikaner noch die Neonaziorganisation &#8222;Heimattreue Deutsche Jugend&#8220; (HDJ) f\u00fchrte er auf. Das Schiedsgericht kam zu dem gleichen Ergebnis und <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2643\">urteilte gegen Kalbitz<\/a>. Sein Versuch, die Entscheidung vor einem zivilen Gericht schnell wieder zu kippen, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2917\">scheiterte vor knapp zwei Wochen<\/a>. Erst kurz vor der vielbeachteten Verhandlung am Landgericht Berlin hatte das Schiedsgericht die ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung fertiggestellt, 50 Seiten ist sie lang. Das ist ein au\u00dfergew\u00f6hnlich dicker Sto\u00df Papier, und es ist einer, in dem Parteigeschichte geschrieben wird.<\/p>\n<p>Inzwischen konnte <i>idas<\/i> das vollst\u00e4ndige Dokument einsehen, in dem der Fall recht differenziert aufgearbeitet wird. Das Ergebnis scheint am Ende aber eindeutig zu sein: Kalbitz hat seine fr\u00fchere und unstrittige Republikaner-Zugeh\u00f6rigkeit &#8222;im Aufnahmeprozess verschwiegen&#8220;, und zwar \u2013 das wird aus seinen eigenen widerspr\u00fcchlichen Angaben gefolgert \u2013 v\u00f6llig bewusst. Damit umging er eine Satzungsregelung, die vorsah, dass die Aufnahme solcher Personen gesondert gepr\u00fcft und beschlossen werden muss. Weil es so weit nie kam, war seine Aufnahme in die AfD &#8222;von Anfang an nichtig&#8220;. Es hat also &#8222;keinen Beginn der Mitgliedschaft gegeben&#8220;, Kalbitz ist nie &#8222;Vollmitglied im Rechtssinne geworden&#8220;. Was die HDJ betrifft, fanden die Gerichtsmitglieder &#8222;erhebliche Anhaltspunkte&#8220; daf\u00fcr, dass Kalbitz innerhalb der inzwischen verbotenen Gruppe \u201ezumindest wie ein Mitglied behandelt wurde.\u201c Er selbst bestreitet zwar, auf einer HDJ-Mitgliederliste zu stehen, die dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz vorliegt. Doch darauf kommt nicht mehr an, urteilte das Schiedsgericht. Die Sache mit den Republikanern ist schon triftig genug.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Waren die REPs gar nicht &#8222;extremistisch&#8220;?<\/span><\/h3>\n<p>Ein einzelnes Mitglied des Bundesschiedsgerichts sah vieles v\u00f6llig anders und st\u00e4rkte den Standpunkt von Kalbitz. <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2119\">Martin Braukmann<\/a>, Mitglied im AfD-Kreisverband Dresden, wiedersprach zentralen Feststellungen des Urteils und legte seine &#8222;abweichende Meinung&#8220; auf knapp sechs Seiten schriftlich dar. Braukmanns wichtigstes Sachargument: Es stehe keineswegs fest, dass die Republikaner in den Jahren 1993 und 1994, als Kalbitz dort Mitglied war, als &#8222;extremistisch&#8220; angesehen wurden. In den einschl\u00e4gigen Verfassungsschutzberichten des Bundes w\u00fcrden die Republikaner zwar behandelt, \u00fcber deren Einordnung habe aber keine &#8222;Gewissheit&#8220; bestanden. Im bayrischen Bericht f\u00fcr das Jahr 1993 sei die Partei zwar auch erw\u00e4hnt, aber &#8222;nicht als rechtsextreme Gruppe&#8220; bezeichnet worden. F\u00fcr das Jahr 1994 sei ein Bayern-Bericht &#8222;zumindest \u00f6ffentlich nicht verf\u00fcgbar&#8220;. Es ergebe sich damit &#8222;kein einheitliches Bild&#8220; \u2013 mit einer drastischen Folge: Seine fr\u00fchere Mitgliedschaft h\u00e4tte Kalbitz nicht vorgeworfen werden d\u00fcrfen, es fehle &#8222;an der objektiven Tatbestandsvoraussetzung &#8218;extremistisch'&#8220;. Wom\u00f6glich sei Kalbitz &#8222;aus Laiensicht&#8220; selbst nicht klar gewesen, wie die Republikaner eingesch\u00e4tzt wurden, als er dort mitgemischt hat. Im Zweifel f\u00fcr den Neonazi?<\/p>\n<p>Damit liegt Braukmann gleich mehrfach daneben. In dem Aufnahmeformular, das Kalbitz ausf\u00fcllte, h\u00e4tten fr\u00fchere Parteimitgliedschaften auch &#8222;unabh\u00e4ngig von jeglichen Extremismusbez\u00fcgen&#8220; angegeben werden m\u00fcssen, hei\u00dft es im Urteil. An diesem Bezug kann aber auch kein ernsthafter Zweifel bestehen: Im Jahr 1992 waren die Republikaner bundesweit zum sogenannten Pr\u00fcffall erkl\u00e4rt worden, aus Sicht der Sicherheitsbeh\u00f6rden rangierte die Partei ungef\u00e4hr dort, wo heute die AfD steht. Dar\u00fcber hinaus begann das bayrische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz im Jahr 1993, den dortigen Republikaner-Landesverband mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, &#8222;weil tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine verfassungsfeindliche Zielsetzung&#8220; vorlagen. Wie es weiter ging, zeigt der bayrische Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 1994, der laut Braukmann &#8222;nicht verf\u00fcgbar&#8220; sei \u2013 obwohl er in Bibliotheken und Archiven eingesehen werden kann. In dem Bericht wurde die Partei ausdr\u00fccklich als &#8222;extremistisch&#8220; bezeichnet, das ist sp\u00e4ter sogar gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft und nicht beanstandet worden. Von einer uneinheitlichen Behandlung, von fehlender Gewissheit kann keine Rede sein. Im Bundes-Bericht f\u00fcr den gleichen Zeitraum wurden die Republikaner sogar in ein Verzeichnis besonders wichtiger &#8222;rechtsextremistischer Bestrebungen&#8220; aufgenommen. Von dieser Ausrichtung seiner Partei musste Kalbitz &#8222;Kenntnis haben&#8220;, so das Urteil. Er selbst hat das \u00fcbrigens nie bestritten.<\/p>\n<p>Doch Braukmann geht noch weiter. Dem Umgang mit Kalbitz h\u00e4lt er entgegen, dass &#8222;zahlreiche&#8220; andere AfD-Mitglieder ebenfalls fr\u00fcher bei den Republikanern gewesen seien. &#8222;Auch bei Ihnen fand nicht in jedem Einzelfall eine Pr\u00fcfung durch den Bundesvorstand statt. Abgelehnt wurden nur wenige&#8220; \u2013 daher sei der Rauswurf im vorliegenden Fall unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, sei das fr\u00fchere Engagement von &#8222;untergeordneter Bedeutung&#8220;. In der offiziellen Urteilsbegr\u00fcndung ist allerdings zu lesen, dass fr\u00fchere Republikaner-Mitglieder, die bei der AfD unterkamen, &#8222;s\u00e4mtlich diese Vormitgliedschaften wahrheitsgem\u00e4\u00df angegeben&#8220; h\u00e4tten und jeder Einzelfall &#8222;sehr genau&#8220; \u00fcberpr\u00fcft worden sei, bevor man sich f\u00fcr eine Aufnahme entschieden hat. Weiter hei\u00dft es, dass die AfD beabsichtigt habe, &#8222;eine Unterwanderung (\u2026) durch verfassungsfeindliche und insbesondere rechtsextreme Personen von vorneherein&#8220; verhindern wollte. Jemanden &#8222;mit der politischen Ausrichtung&#8220; eines Andreas Kalbitz h\u00e4tte man \u2013 falls er anfangs ein &#8222;redlicher Bewerber&#8220; gewesen w\u00e4re und nicht getrickst h\u00e4tte \u2013 wohl nicht aufgenommen. Glaubt man dagegen Braukmann, dann kann das so nicht stimmen. Man h\u00e4tte Kalbitz wom\u00f6glich einfach durchgewunken, wie etliche andere auch.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Braukmann unterstellt &#8222;Gesetzesversto\u00df&#8220;<\/span><\/h3>\n<p>Noch einen weiteren Punkt spricht Braukmann an, Kalbitz&#8216; Versuch, die Parteisatzung anzugreifen. Hintergrund: Das Parteiengesetz sieht die &#8222;Annullierung&#8220; einer Mitgliedschaft, wie sie die AfD in ihrer Satzung stehen und diesem Fall angewandt hat, gar nicht vor. Wer einmal in eine Partei gelangt ist und sie nicht freiwillig verlassen will, kann eigentlich nur durch ein konventionelles Parteiausschlussverfahren vor die T\u00fcr gesetzt werden. Diese Streitfrage nahm das Schiedsgericht offiziell nicht zur Entscheidung an, \u00e4u\u00dferte sich dazu aber trotzdem ausf\u00fchrlich im Urteil. Das Argument der Mehrheit: Es geht im vorliegenden Fall nicht um das Fehlverhalten eines Mitglieds, das mit einem Ausschlussverfahren geahndet werden k\u00f6nnte \u2013 sondern um das fr\u00fchere Vorgehen eines Aufnahmebewerbers, der niemals alle Bedingungen erf\u00fcllt hat, um wirksam Mitglied werden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#8222;Diese Auffassung teilt der Unterzeichner nicht&#8220;, schreibt Braukmann dazu und deutet damit an, dass er wie Kalbitz einige Teile der Parteisatzung f\u00fcr unzul\u00e4ssig und unwirksam h\u00e4lt. Nachdem Kalbitz jahrelang in der AfD war, k\u00f6nne man ihn nicht einfach wie ein Nicht-Mitglied behandeln und ihm das Parteibuch entziehen. Das habe die gleiche Wirkung &#8222;wie beim Parteiausschluss&#8220;, verk\u00fcrze aber den vorgesehenen Verfahrensweg und sei damit eine unerlaubte &#8222;Umgehung&#8220; des Parteiengesetzes. &#8222;Diesen Gesetzesversto\u00df mitzutragen, lehnt der Unterzeichner ab&#8220;, lautet Braukmanns letzter Satz. Er wirft damit sowohl dem AfD-Bundesvorstand, als auch dem Bundesschiedsgericht einen gewichtigen Rechtsbruch vor.<\/p>\n<p>Diese Auffassung k\u00f6nnte in der Zukunft noch einmal eine Rolle spielen \u2013 sollte Kalbitz seinen juristischen Kampf vor staatlichen Gerichten fortsetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor gut einem Monat ist das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts gegen Andreas Kalbitz gefallen, seitdem ist er kein Mitglied mehr. 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