{"id":2917,"date":"2020-08-21T18:30:14","date_gmt":"2020-08-21T16:30:14","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2917"},"modified":"2020-12-08T18:38:24","modified_gmt":"2020-12-08T17:38:24","slug":"abfuhr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2917","title":{"rendered":"Abfuhr!"},"content":{"rendered":"<p>Andreas Kalbitz darf nicht zur\u00fcck in die AfD. Das hat heute eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden und damit einen Eilantrag des Neonazis abgeschmettert. Ein genauerer Blick zeigt, dass seine Chancen von vornherein schlecht standen. Der Rechtsstreit und der Machtkampf werden weitergehen. Doch das Urteil bedeutet eine harte Bruchlandung f\u00fcr den Fl\u00fcgel \u2013 und f\u00fcr Alexander Gauland.<!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Gericht verneint Eilbed\u00fcrftigkeit<\/span><\/h3>\n<p>Der Neonazi Andreas Kalbitz darf bis auf Weiteres nicht in die AfD zur\u00fcckkehren. Das hat die 43. Zivilkammer des Landgerichts Berlin heute nach einer m\u00fcndlichen Verhandlung entschieden und damit einen Eilantrag des fr\u00fcheren Fl\u00fcgel-Frontmanns zur\u00fcckgewiesen (Aktenzeichen: 43 O 223\/20). Er hatte beantragt, eine einstweilige Verf\u00fcgung zu erlassen und damit die Partei zu verpflichten, ihm wieder alle Mitgliedsrechte einzur\u00e4umen, bis ein sp\u00e4teres Hauptsacheverfahren rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen ist. In dem Fall h\u00e4tte er seinen Platz im Bundesvorstand und an der Spitze des brandenburgischen Landesverbands sofort wieder einnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Richter unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Luhm-Schier lehnten das jedoch aus formalen Gr\u00fcnden ab, da eine Eilbed\u00fcrftigkeit nicht vorliege. Eine weitergehende inhaltliche Pr\u00fcfung der Umst\u00e4nde, die zu Kalbitz&#8216; Ausschluss f\u00fchrten, wurde nicht vorgenommen. Im Zentrum stand \u2013 bei solchen Verfahren \u00fcblich \u2013 eine \u00fcberschl\u00e4gige Betrachtung sowie eine Folgenabw\u00e4gung: Wie schwer wiegen die Nachteile f\u00fcr Kalbitz, wenn er parteilos bleibt, und wie hoch sind seine Chancen, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen?<\/p>\n<p>Es sei nicht zu erkennen, dass der Beschluss des Bundesvorstands, mit dem die Mitgliedschaft Mitte Mai <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1718\">f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wurde<\/a>, &#8222;evident rechtswidrig&#8220; war, erkl\u00e4rte das Gericht. Es geht auch nicht davon aus, dass das darauf basierende <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2643\">Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts<\/a>, das den Vorstandsbeschluss best\u00e4tigte, &#8222;mit hoher Wahrscheinlichkeit&#8220; revidiert werden muss. Eine schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung steht noch aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig, binnen Monatsfrist kann Berufung eingelegt werden.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">\u201eKalbitz bleibt\u201c \u2013 nicht<\/span><\/h3>\n<p>Der mit Spannung erwartete Verhandlungstag in Berlin-Mitte hat mit skurrilen Szenen begonnen. Vor dem Gerichtsgeb\u00e4ude kreiste ein Laster mit der Aufschrift &#8222;Kalbitz bleibt&#8220;, einige Anh\u00e4nger*innen des Rechtsau\u00dfen-Politikers sangen &#8222;Die Gedanken sind frei&#8220;. Doch der Mann, um den sich heute alles drehte, erschien nicht selbst, ihn vertrat der Burschenschafts-Anwalt Andreas Schoemaker. \u00dcberraschend tauchte zudem Alexander Gauland auf, um f\u00fcr Kalbitz anzusagen. Doch der AfD-Ehrenvorsitzende ging unverrichteter Dinge. In dem Eilverfahren wurden keine Zeug*innen geh\u00f6rt, im Vorfeld hatte das auch keine der Prozessparteien beantragt.<\/p>\n<p>Um 10 Uhr sollte die m\u00fcndliche Verhandlung beginnen, doch sie verz\u00f6gerte sich zun\u00e4chst, weil der AfD-Anwalt Joachim Steinh\u00f6fel im Zug festsa\u00df. In der Zwischenzeit gab Alexander Wolf, Beisitzer im Bundesvorstand der Partei, auf dem Gerichtsflur Statements an Journalist*innen ab. Es fielen \u00e4u\u00dferst markige S\u00e4tze: Wer sich nicht in den Griff bekomme, wer ein Problem mit Gewalt und &#8222;wohl auch mit Alkohol&#8220; habe, der k\u00f6nne weder eine f\u00fchrende Position in der Partei einnehmen, noch geh\u00f6re er \u00fcberhaupt in die AfD. Dann begann die Verhandlung im Sitzungssaal 208\/209, wo \u00fcblicherweise Zwangsversteigerungen stattfinden. Im Vorfeld war fraglich, ob noch am gleichen Tag ein Urteil fallen kann. Doch neue Positionen wurden nicht vorgetragen, kurz vor 12 Uhr stand die Entscheidung.<\/p>\n<p>&#8222;Das Kapitel Andreas Kalbitz ist beendet&#8220;, kommentierte Alexander Wolf vor Ort das Ergebnis mit trockenen Worten, aber sichtlicher Freude. M\u00f6glicherweise wird nun ein neues, nicht minder problematisches Kapitel aufgeschlagen: Gauland habe sich mit seinem Angebot, f\u00fcr Kalbitz auszusagen, &#8222;schwer besch\u00e4digt&#8220;, sagte Wolf, und er habe auch &#8222;in den vergangenen Wochen mehrfach ungl\u00fccklich agiert&#8220;. So hatte der AfD-Mitgr\u00fcnder k\u00fcrzlich <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2653\">das Bundesschiedsgericht der Partei scharf attackiert<\/a> und sich damit einmal mehr auf die Seite des Fl\u00fcgels gesellt. Wolf deutete an, dass sich der Bundesvorstand schon bald mit Gaulands Vorgehen besch\u00e4ftigen wird.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Folge der Verfassungsschutz-Beobachtung<\/span><\/h3>\n<p>Die Auseinandersetzung um Kalbitz&#8216; Mitgliedschaft belastet die AfD bereits seit Monaten, pr\u00e4gte zuletzt fast v\u00f6llig ihr Au\u00dfenbild und hinterlie\u00df den Eindruck einer zerrissenen, in Machtk\u00e4mpfen versinkenden Partei. Am Anfang stand die Entscheidung des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=764\">den Fl\u00fcgel voll ins Visier zu nehmen<\/a>. Mitte M\u00e4rz wurde das bekannt und weckte in der Partei die Sorge, in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Daraufhin beschloss der Bundesvorstand, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=922\">dass sich der Fl\u00fcgel aufl\u00f6sen muss<\/a>. Die Gruppe folgte z\u00f6gernd, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1491\">wom\u00f6glich nur zum Schein<\/a> und erst nach einer Zusage der Parteispitze, dass in dem Zusammenhang niemand aus der Partei fliegen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Doch das BfV legte nach, wies auf Kalbitz&#8216; politisches Vorleben hin und auf eine Mitgliederliste der 2009 verbotenen Neonazi-Vereinigung &#8222;Heimattreue Deutsche Jugend&#8220; (HDJ). Darauf, so behauptet es die Beh\u00f6rde, sei eine &#8222;Familie Andreas Kalbitz&#8220; verzeichnet gewesen, samt Mitgliedsnummer. Der Parteivorstand bat daraufhin Kalbitz zum Rapport und forderte einen <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1254\">schriftlichen Bericht<\/a> \u00fcber seine politischen Aktivit\u00e4ten vor der AfD ab. Kalbitz r\u00e4umte \u201eeinzelne, als rechtsextrem auslegbare\u201c Bez\u00fcge in seiner Vergangenheit ein, darunter eine fr\u00fchere Mitgliedschaft bei den Republikanern. In der HDJ will er nicht gewesen sein, behauptet er bis heute.<\/p>\n<p>In einer \u00fcberraschenden, knappen und seither umstrittenen Entscheidung beschloss der Bundesvorstand schlie\u00dflich Mitte Mai, dass Kalbitz&#8216; AfD-Mitgliedschaft annulliert wird. Grund ist ein schwerer Satzungsversto\u00df: Beim Eintritt im Jahr 2013 h\u00e4tte er \u00fcber fr\u00fchere Zugeh\u00f6rigkeiten zu anderen Parteien und auch zu &#8222;extremistischen&#8220; Organisationen vollst\u00e4ndig Auskunft geben m\u00fcssen. Doch das vers\u00e4umte er offenbar, nannte weder die Republikaner, noch die HDJ. Eine T\u00e4uschung, die laut AfD-Bundessatzung mit einer Annullierung geahndet werden kann \u2013 so, als w\u00e4re Kalbitz nie wirksam Mitglied geworden.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Schlechte Karten vor dem Schiedsgericht<\/span><\/h3>\n<p>Dagegen wandte sich Kalbitz an das zust\u00e4ndige Bundesschiedsgericht der AfD und \u2013 schon einmal \u2013 an eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Dort erhielt er in einem Eilverfahren zun\u00e4chst Recht und <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2328\">durfte vorl\u00e4ufig wieder Mitglied sein<\/a>, bis das Schiedsgericht die Sache kl\u00e4rt. Doch das best\u00e4tigte \u2013 entgegen einer verbreiteten Erwartung \u2013 mit acht von neun Stimmen den Rauswurf. Seit dieser Woche kursiert in der Partei die schriftliche Begr\u00fcndung, die mit 49 Seiten au\u00dfergew\u00f6hnlich umfangreich ausf\u00e4llt und die vor allem zeigt, wie schlecht Kalbitz&#8216; Karten von Anbeginn waren. Das betrifft vor allem die Republikaner, denen angeh\u00f6rt zu haben er nicht bestritten hat. Nur nahm er zu der Frage, ob er das in seinem Mitgliedsantrag angab, keine eindeutige Stellung.<\/p>\n<p>Als Medien im Herbst 2014 erstmals \u00fcber sein Vorleben berichteten, erkl\u00e4rte der brandenburgische AfD-Landesverband, Kalbitz habe sich der fr\u00fcheren Mitgliedschaft bisher nicht erinnert. Falls das zutrifft, h\u00e4tte er dazu auch nichts im Aufnahmeformular angeben k\u00f6nnen. Von &#8222;Erinnerungsl\u00fccken&#8220; sprach Kalbitz auch gegen\u00fcber dem Schiedsgericht. Sein Argument: Falls er die Republikaner nicht auff\u00fchrte, war das keine Absicht und kein aktives &#8222;Verschweigen&#8220;, das man ihm vorwerfen kann. Doch man fand diese Darstellung &#8222;wenig glaubhaft&#8220;, vor allem aus zwei Gr\u00fcnden. Zum einen war Kalbitz bis 1993, unmittelbar vor seinem Wechsel zu den Republikanern, bei der Jungen Union und in der CSU. Beides gab er mutma\u00dflich an, denn beides wurde \u2013 auch wenn der originale Mitgliedsantrag heute als verschollen gilt \u2013 fr\u00fchzeitig in eine Datenbank \u00fcbernommen, mit der die AfD ihre Mitglieder verwaltet.<\/p>\n<p>Von den Republikanern steht dort dagegen nichts. Erinnerte sich Kalbitz also an seine \u00e4ltere Unionszeit, aber nicht daran, wie sie endete: mit einem \u00dcbertritt zu einer extrem rechten Partei? Zum anderen w\u00e4re da Alexander Gauland, der sich stets vor Kalbitz stellte. Als der Bundesvorstand beschloss, Kalbitz aus der Partei zu werfen, sagte der 79-J\u00e4hrige, er habe &#8222;von Anfang an&#8220; gewusst, dass Kalbitz bei den Republikanern war. Falls es eine Erinnerungsl\u00fccke gab, dann merkw\u00fcrdigerweise nicht gegen\u00fcber Gauland.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Kalbitz war f\u00fcr die HDJ \u201ewie ein Mitglied\u201c<\/span><\/h3>\n<p>Problematischer ist es mit der HDJ. Zweimal, 1993 bei einer Vorg\u00e4ngerorganisation und dann erneut 2007, nahm Kalbitz an &#8222;Lagern&#8220; der Neonazigruppe teil. Beides l\u00e4sst sich beweisen, Kalbitz r\u00e4umt das auch ein. Er will sich vor Ort jedoch nur &#8222;informiert&#8220; haben, ohne je Mitglied &#8222;im juristischen Sinne&#8220; geworden zu sein. Die vermeintliche Mitgliederliste, \u00fcber die das BfV verf\u00fcgt und die au\u00dferhalb des Amtes niemand kennt, bezeichnet er als F\u00e4lschung. Doch vor dem Schiedsgericht kam er damit nicht davon. Kalbitz konnte auf Nachfragen nicht schl\u00fcssig erkl\u00e4ren, warum er von einer Gruppierung, der er nicht angeh\u00f6rt haben will, E-Mail-Einladungen zu internen Veranstaltungen erhalten hat. Auf die Frage, woher die HDJ seine Mailadresse kannte, antwortete er: &#8222;Ich wei\u00df es nicht.&#8220;<\/p>\n<p>Unterm Strich spreche &#8222;einiges daf\u00fcr&#8220;, dass Kalbitz durch die HDJ &#8222;wie ein Mitglied behandelt wurde&#8220;, steht in dem Urteil. Auf eine formale Mitgliedschaft komme es nicht unbedingt an, solche Organisationen w\u00fcrden schlie\u00dflich &#8222;weitestgehend konspirativ&#8220; agieren, daher auf ein \u00fcbliches &#8222;vereinsrechtliches Antrags- und Aufnahmeverfahren&#8220; verzichten. Der HDJ zurechnen lassen m\u00fcsse sich bereits, wer &#8222;zugunsten deren Ziele aktiv t\u00e4tig gewesen w\u00e4re, wobei eine erst- oder einmalige T\u00e4tigkeit bereits ausreichend sein kann&#8220;. Genau in diesem Sinne habe Kalbitz der HDJ &#8222;angeh\u00f6rt&#8220;, ohne dass er auf einer Mitgliederliste verzeichnet sein muss.<\/p>\n<p>Unmittelbar nach dem Urteil des Schiedsgerichts und lange, bevor die schriftlichen Gr\u00fcnde niedergeschrieben waren, brachte Alexander Gauland das Ger\u00fccht in Umlauf, die Parteirichter*innen h\u00e4tten sich mit der mutma\u00dflichen HDJ-Mitgliedschaft gar nicht befasst, also den zentralen Vorwurf fallen lassen. Tats\u00e4chlich wurde der Vorwurf jedoch im Kern best\u00e4tigt. So konnte das Parteigericht eine gro\u00dfe Klammer schlie\u00dfen: &#8222;\u00dcberlebenswichtig&#8220; f\u00fcr die AfD sei eine &#8222;Abgrenzung zu extremistischen Personen&#8220;, von Leuten wie Kalbitz. So wollte es die Satzung bereits, als er beitrat, und genau in diesem Sinne ging der Bundesvorstand gegen ihn vor.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD st\u00fctzt sich auf den Verfassungsschutz<\/span><\/h3>\n<p>Auf diese deutliche Vorentscheidung konnte sich der Bundesvorstand im Vorfeld der heutigen Verhandlung st\u00fctzen. Der Schriftsatz der Parteif\u00fchrung, der Kalbitz bis vor kurzem selbst angeh\u00f6rte, ist 115 Seiten stark. Die Ausf\u00fchrungen des 47-J\u00e4hrigen zu seiner eigenen Vergangenheit seien &#8222;gepr\u00e4gt von Unwahrheiten, Verf\u00e4lschungen, von Bagatellisierungen und Auslassungen&#8220;, hei\u00dft es nach Angaben von <i>tagesschau.de<\/i> in dem Dokument. Es sei demnach kaum zumutbar, &#8222;sich mit einer solchen Pers\u00f6nlichkeit weiter in der Parteiarbeit assoziieren zu m\u00fcssen&#8220;. Die Rede ist von &#8222;extremistischen Grundhaltungen&#8220;, die &#8222;zersetzend&#8220; seien und die dem Ziel der AfD, mitzuregieren, entgegenstehen w\u00fcrden \u2013 schlie\u00dflich wolle man ja verfassungsgem\u00e4\u00dfe Ziele vertreten.<\/p>\n<p>Was besonders aufhorchen l\u00e4sst: Obwohl die AfD den Verfassungsschutz juristisch bek\u00e4mpft und kritische Medien abzuwehren versucht, st\u00fctzt sie sich in der Causa Kalbitz ausdr\u00fccklich auf die &#8222;Erkenntnist\u00e4tigkeit des BfV&#8220; sowie auf &#8222;journalistische Berichterstattung&#8220;. Die Argumentationslinie, mit der man sich nunmehr durchgesetzt hat, wurde am vergangenen Montag bei einer Telefonkonferenz des Bundesvorstands geplant und beschlossen. Auff\u00e4llig: Die wichtigsten F\u00fcrsprecher*innen des Fl\u00fcgels nahmen nicht teil, Co-Parteichef Tino Chrupalla sowie Alice Weidel, Stephan Brandner und Stephan Protschka fehlten. Sie waren &#8222;verhindert&#8220;, hei\u00dft es.<\/p>\n<p>Kalbitz&#8216; Eilantrag hingegen fiel schmaler aus, umfasst 43-Seiten und viele Ausf\u00fchrungen, die schon beim Parteigericht durchgefallen waren. So behauptete er unver\u00e4ndert, sich beim Eintritt in die AfD seiner fr\u00fcheren Mitwirkung bei den Republikanern nicht erinnert und der HDJ nie angeh\u00f6rt zu haben. Besondere Hoffnung legte er darauf, dass die Entscheidung, ihn loszuwerden, in formaler Hinsicht &#8222;evident rechtswidrig&#8220; gewesen sein k\u00f6nnte. Er st\u00fctzte sich dabei auf die fr\u00fchere Eilentscheidung des Landgerichts Berlin. Das damalige Urteil enthielt den Hinweis, dass ein Parteivorstand nicht ohne Weiteres eine Mitgliedschaft beenden k\u00f6nne, daf\u00fcr seien vielmehr die Parteigerichte zust\u00e4ndig. Jenes Schiedsgericht, das den Ausschluss besiegelte, hatte Kalbitz in der Zwischenzeit jedoch selber angerufen.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Unterschiedliche Deutungen<\/span><\/h3>\n<p>Das alles ist Stoff, der in einem k\u00fcnftigen Hauptsacheverfahren noch einmal er\u00f6rtert werden k\u00f6nnte, theoretisch jedenfalls. Bis dahin wird jedoch viel Zeit verstreichen, dem Vernehmen nach rechnet in der AfD niemand damit, dass eine Verhandlung noch in diesem Jahr stattfinden kann. Sie w\u00fcrde also \u2013 besonders unangenehm \u2013 ins Bundestagswahljahr fallen. Bis dato wurde allerdings noch gar keine Klage im Hauptsacheverfahren eingereicht. Und selbst wenn Kalbitz diesen Weg gehen und damit durchkommen sollte, k\u00f6nnte der Bundesvorstand rasch reagieren, mit Ordnungsma\u00dfnahmen und einen regul\u00e4ren Parteiausschlussverfahren. Material daf\u00fcr wird bereits gesammelt, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=2893\">die sogenannte Milzriss-Aff\u00e4re ist ergiebig<\/a>. In dem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Kalbitz wegen des Anfangsverdachts der fahrl\u00e4ssigen K\u00f6rperverletzung.<\/p>\n<p>Ein weiteres Verfahren gegen Kalbitz ist derzeit anh\u00e4ngig, es betrifft seine wom\u00f6glich unzutreffende Behauptung, niemals HDJ-Mitglied gewesen zu sein. Das erkl\u00e4rte er gegen\u00fcber dem Landgericht Berlin in zwei eidesstattlichen Versicherungen. Die AfD vermutet &#8222;Prozessbetrug&#8220;, die \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft Berlin pr\u00fcft nun den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt. Kalbitz selbst hat zum Ausgang der heutigen Verhandlung noch keine Erkl\u00e4rung abgegeben. Auch in Fl\u00fcgel-Kreisen, sonst auf Krawall geb\u00fcrstet, ist es ungewohnt ruhig \u2013 die Niederlage daf\u00fcr umfassend.<\/p>\n<p>In der Parteispitze gibt es derweil widerstreitende Deutungen. J\u00f6rg Meuthen, der den Ausschluss vorangetrieben hatte, sieht sich best\u00e4tigt: Es handle sich um eine &#8222;unmissverst\u00e4ndliche Best\u00e4tigung unserer Rechtsposition&#8220;. Er hoffe, dass nunmehr ein &#8222;Schlussstrich&#8220; unter die &#8222;belastende, aber notwendige Auseinandersetzung&#8220; gezogen sei und &#8222;wieder Ruhe einkehrt&#8220;. Sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla bef\u00fcrchtet dagegen eine Verl\u00e4ngerung der juristischen Auseinandersetzung, &#8222;die ich der Partei gerne erspart h\u00e4tte.&#8220; Chrupalla hatte nicht daf\u00fcr gestimmt, die Mitgliedschaft zu annullieren. Das gilt auch f\u00fcr Alice Weidel, ihr zufolge sei f\u00fcr die Partei &#8222;l\u00e4ngst ein Schaden eingetreten&#8220; und &#8222;kein Ende dieses Konfliktes in Sicht&#8220;. Alexander Gauland stellte sich am Nachmittag abermals hinter Kalbitz. Er sei &#8222;nach wie vor der Auffassung, dass der vom Bundesvorstand eingeschlagene Weg&#8220; falsch und die Aberkennung der Parteimitgliedschaft &#8222;juristisch nicht sauber ist&#8220;, sagte er. Ohne diesen Schritt h\u00e4tte &#8222;die von J\u00f6rg Meuthen nun beklagte Unruhe in der Partei&#8220; vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Andreas Kalbitz darf nicht zur\u00fcck in die AfD. Das hat heute eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin entschieden und damit einen Eilantrag des Neonazis abgeschmettert. Ein genauerer Blick zeigt, dass seine Chancen von vornherein schlecht standen. Der Rechtsstreit und der Machtkampf werden weitergehen. 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