{"id":1149,"date":"2020-04-06T15:13:47","date_gmt":"2020-04-06T13:13:47","guid":{"rendered":"http:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1149"},"modified":"2020-04-06T15:13:47","modified_gmt":"2020-04-06T13:13:47","slug":"tuecken-im-detail-afd-fraktion-klagt-gegen-saechsisches-wahlgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1149","title":{"rendered":"T\u00fccken im Detail: AfD-Fraktion klagt gegen s\u00e4chsisches Wahlgesetz"},"content":{"rendered":"<p>Die rechten Landtagsabgeordneten wollen vor dem Verfassungsgericht in Leipzig erreichen, dass eine Sonderregelung des s\u00e4chsischen Wahlrechts gestrichen wird. Mit der Argumentation widerspricht die AfD ihrer bisherigen Standard-Forderung, das Parlament zu verkleinern. Gegen\u00fcber dem Gericht wird zudem der falsche Eindruck erweckt, dass es bald Neuwahlen gibt. <!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><span style=\"color: #1e73be\">\u2193<\/span><\/p>\n<p>Alle 38 Abgeordneten der s\u00e4chsischen AfD-Fraktion haben beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates eine Klage gegen das Wahlgesetz eingereicht. Auf Grundlage eines sogenannten Normenkontrollantrags will die Fraktion feststellen lassen, dass eine spezielle Regelung zu Ausgleichsmandaten verfassungswidrig ist. Die AfD st\u00fctzt sich dabei auf ein 74-seitiges Rechtsgutachten, das bereits vor zwei Wochen beim Gericht eingegangenen ist (Aktenzeichen Vf. 35-11-20) und durch <i>idas<\/i> eingesehen werden konnte.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">AfD will mehr Ausgleichsmandate zulassen <\/span><\/h3>\n<p>Demnach soll das s\u00e4chsische Wahlrecht teilweise nicht mit der Landesverfassung vereinbar sein. Konkret angegriffen wird ein Absatz in <a href=\"https:\/\/www.revosax.sachsen.de\/vorschrift\/2876-Saechsisches-Wahlgesetz#p6\">Paragraf 6 des S\u00e4chsischen Wahlgesetzes<\/a>, der f\u00fcr die Sitzverteilung bei Landtagswahlen bedeutsam ist. Im Regelfall werden dabei 120 Mandate vergeben. Die prozentuale Zusammensetzung ergibt sich aus den Zweitstimmen, die auf die Parteien mit ihren Landeslisten entfallen. Die H\u00e4lfte aller Sitze wird zun\u00e4chst auf die siegreichen Direktkandidat*innen der 60 Wahlkreise verteilt, die mit der Erststimme gew\u00e4hlt werden. Folge: Ist eine Partei in den Wahlkreisen besonders stark, kann sie unter Umst\u00e4nden mehr Pl\u00e4tze einnehmen, als ihr nach einem schw\u00e4cheren Zweitstimmen-Ergebnis zustehen w\u00fcrden. Das sind sogenannte \u00dcberhangmandate.<\/p>\n<p>Wenn sie entstehen, erhalten die anderen Parteien zus\u00e4tzliche Ausgleichsmandate, damit die verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verteilung der Sitze gewahrt bleibt \u2013 ein sogenannter Verh\u00e4ltnisausgleich. Dadurch wird der Landtag etwas gr\u00f6\u00dfer. Beispielsweise gab es infolge der Landtagswahl 2014 insgesamt 126 Abgeordnete, sechs mehr als vorgesehen. Damals hatte die CDU drei \u00dcberhangmandate erhalten, hinzu kamen ebenso viele Ausgleichsmandate. Sie gingen nach einem bestimmten Z\u00e4hlverfahren an die LINKE, die SPD und die AfD. Von der Regelung profitierten die Gr\u00fcnen als kleinste Fraktion dagegen nicht. Denn das Wahlgesetz deckelt in Sachsen die Zahl der Ausgleichsmandate: Es kann nur so viele davon geben, wie es \u00dcberhangmandate gibt.<\/p>\n<p>Durch diese Deckelung, so rechnet es die AfD vor, ist es nicht m\u00f6glich, die angestrebte proportionale Verteilung wiederherzustellen. Davon profitierte bislang die CDU, meist in einem kleinen Ma\u00df, doch rechnerisch sind auch gro\u00dfe Verzerrungen denkbar. Die AfD erkennt darin schwerwiegende Verst\u00f6\u00dfe gegen das Recht der W\u00e4hler*innen und der Wahlbewerber*innen auf die Gleichheit der Wahl sowie das Recht der Parteien auf Gleichbehandlung. Dar\u00fcber hinaus wird der CDU, die seit der Wende in Sachsen regiert, eine von vornherein geplante &#8222;Selbstbeg\u00fcnstigung&#8220; unterstellt \u2013 und vor einem m\u00f6glichen Missbrauch zulasten der AfD gewarnt. Wenn sich k\u00fcnftig Parteien absprechen und die Wahlkreise vorher unter sich &#8222;aufteilen&#8220;, damit die AfD sie nicht gewinnt, w\u00fcrde sie durch den begrenzten Verh\u00e4ltnisausgleich k\u00fcnstlich klein gehalten, hei\u00dft es sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Gesetzesnovelle ist ohnehin geplant <\/span><\/h3>\n<p>Die AfD betritt damit kein Neuland, sondern macht mit ihrer Argumentation nur erneut auf ein lange bekanntes Problem aufmerksam. Das s\u00e4chsische Wahlgesetz gilt seit 1993 und wurde zuletzt 2019 \u00fcberarbeitet, die Regelung zu den Ausgleichs- und \u00dcberhangmandaten ist bisher nicht angepasst worden. Sie ist tats\u00e4chlich eine s\u00e4chsische Besonderheit, in anderen Bundesl\u00e4ndern wird der Verh\u00e4ltnisausgleich nicht so stark eingeschr\u00e4nkt. Daher haben in den vergangenen Wahlperioden verschiedene Fraktionen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr teils weitgehende Reformen gemacht. Eine umfassende Novellierung ist auch ein Ziel der aktuellen Landesregierung, das sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.<\/p>\n<p>Die AfD m\u00f6chte dem offenbar vorgreifen und mithilfe des Gerichts Tatsachen schaffen. Das ist das Recht der Fraktion. Formale Voraussetzung f\u00fcr die Normenkontrollklage ist, dass sie von einem Viertel aller Landtagsabgeordneten getragen wird, <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=1084\">so viele hat die AfD selbst beisammen<\/a>. Sie geht damit allerdings einen Weg, der jenseits des \u00fcblichen parlamentarischen Verfahrens liegt. Einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema hat die AfD bislang nicht vorgelegt und auch keine andere Initiative in diese Richtung entwickelt. Das ist folgerichtig, denn mit der Argumentation in der Klageschrift weicht die AfD grunds\u00e4tzlich von ihrer bisherigen Forderung ab, Parlamente zu verkleinern.<\/p>\n<p>Diese bislang typische Forderung hatte sich die s\u00e4chsische AfD sogar in ihr offizielles Programm zur Landtagswahl 2014 geschrieben und verlangt, die Zahl der Parlamentsmitglieder deutlich zu reduzieren, denn es gebe schlicht &#8222;zu viele Abgeordnete&#8220;. Das wichtigste Argument f\u00fcr diesen populistischen Klassiker: Eine Verkleinerung w\u00fcrde helfen, Steuermittel einzusparen. In einer Reihe von Pressemitteilungen und Werbebrosch\u00fcren hat die AfD die Forderung, die Legislative zu schw\u00e4chen, immer wieder aufgegriffen. Auch 2019, im Jahr der letzten Landtagswahl, war das noch der Fall. Doch der &#8222;volle proportionalen Mehrsitzausgleich&#8220;, den die AfD jetzt verlangt, w\u00fcrde das Gegenteil bewirken: eine Vergr\u00f6\u00dferung des Landtages, da k\u00fcnftig viel mehr Mandate vergeben werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Neuwahlen &#8222;in wenigen Monaten&#8220;? <\/span><\/h3>\n<p>In der Klageschrift hei\u00dft es sogar, ein &#8222;vergleichsweise geringf\u00fcgiges fiskalisches Ziel&#8220;, also die Kostenersparnis durch ein m\u00f6glichst kleines Parlament, \u00fcbertreffe nicht das Ziel, die Stimmen aller W\u00e4hler*innen angemessen zur Geltung zu bringen. Das mag stimmen. Es zeigt aber auch, dass der AfD die Schonung von Steuermitteln der B\u00fcrger*innen nicht mehr ganz so wichtig ist, sobald absehbar wird, dass sie selbst immer mehr Mandate abstauben kann. Ginge es ihr nicht um den eigenen Vorteil, h\u00e4tte sich die AfD auch anderer Vorschl\u00e4ge bedienen k\u00f6nnen, um etwa die Entstehung von Ausgleichs- und \u00dcberhangmandaten unwahrscheinlicher zu machen. Das k\u00f6nnte etwa durch eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bewirkt werden.<\/p>\n<p>Dass die AfD einen ganz anderen Weg geht und sich dabei selbst widerspricht k\u00f6nnte ein Grund sein, warum sie die \u00d6ffentlichkeit bislang nicht \u00fcber die Klage informiert hat. Das Verfassungsgericht wird sich mit dem sperrigen Thema voraussichtlich auch erst in den Sommermonaten in einem sogenannten Hauptsacheverfahren befassen. Die AfD verlangt aber dar\u00fcber hinaus, dass es eine zeitigere Vorentscheidung gibt: Sie hat zugleich beantragt, eine einstweile Anordnung zu treffen und die entsprechende Regelung des Wahlgesetzes m\u00f6glichst bald au\u00dfer Kraft zu setzen. Als Grund f\u00fcr die damit behauptete Dringlichkeit wird angegeben, es sei &#8222;wahrscheinlich, dass in wenigen Monaten bereits eine sog. Wiederholungswahl stattfinden wird&#8220;. Das ist allerdings eine gewagte Prognose.<\/p>\n<p>Die AfD spielt damit auf Probleme an, die aus ihrer <a href=\"https:\/\/idas.noblogs.org\/?p=716\">umstrittenen Listenaufstellung zur Landtagswahl im vergangenen Jahr<\/a> entstanden sind. Insgesamt hatte die Landespartei 61 Kandidierende nominiert, jedoch bei zwei getrennten Parteitagen, bei denen zun\u00e4chst auch zwei unterschiedliche Landeslisten erzeugt wurden. Vor allem deshalb hat der ma\u00dfgebliche Landeswahlausschuss nur die ersten 18 Kandidierenden zugelassen. Das s\u00e4chsische Verfassungsgericht gab dann jedoch unerwartet einem Eilantrag der Partei nach und lie\u00df immerhin 30 Kandidierende zu. Der zweite Teil der Liste blieb aber gestrichen. Grund: Bei der Aufstellung der Kandidierenden wurde mittendrin das Wahlverfahren ge\u00e4ndert, ohne dass das von Anbeginn vereinbart war, wie es sonst \u00fcblich und auch nach der Satzung der AfD erforderlich ist.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Hintergrund ist der Streit um die Landesliste <\/span><\/h3>\n<p>Das hatte Auswirkungen auf den aktuellen Landtag. Denn ihrem starken Wahlergebnis zufolge h\u00e4tte die AfD insgesamt 39 Mandate erlangt, die teils in den Wahlkreisen gewonnen, teils \u00fcber die Landesliste besetzt wurden. Eines der Mandate w\u00fcrde der Dresdner Kandidatin Arlett Ospel zustehen \u2013 doch sie steht ganz oben auf dem gestrichenen Listenteil und durfte daher nicht in den Landtag einziehen. Er besteht deswegen in der aktuellen Wahlperiode nur aus 119 Abgeordneten, nicht aus den \u00fcblichen 120. Durch die gek\u00fcrzte Liste hat die AfD auch keine Nachr\u00fccker*innen. Fall eine ihrer Abgeordneten vorzeitig ausscheiden sollte, wird die Fraktion daher schrumpfen und das Parlament noch etwas kleiner werden.<\/p>\n<p>Dagegen wehrt sich die AfD. Sie hat einen Untersuchungsausschuss einsetzen lassen, der kl\u00e4ren soll, wie es zu der Listenk\u00fcrzung kam. Die Fraktion unterstellt eine gro\u00dfangelegte Intrige, in der aktuellen Klage ist die Rede von nicht n\u00e4her beschriebenen und erst recht nicht belegten &#8222;Absonderlichkeiten&#8220;. Zudem haben der AfD-Landesverband und einige Kandidierende, die bei der Landtagswahl erfolglos blieben, Beschwerden beim Wahlpr\u00fcfungsausschuss des Landtages eingelegt. Er befasst sich mit zahlreichen vermeintlichen und tats\u00e4chlichen Fehlern, die im Zusammenhang mit der Landtagswahl stehen, und er\u00f6rtert jeden einzelnen Fall ausf\u00fchrlich. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnte der Wahlpr\u00fcfungsausschuss tats\u00e4chlich eine Neuwahl empfehlen.<\/p>\n<p>Das w\u00e4re ein Novum. In ihrer aktuellen Klageschrift behauptet die AfD trotzdem, die Streichung eines Teils ihrer Landesliste werde &#8222;im regul\u00e4ren Wahlpr\u00fcfungsverfahren nicht zu halten sein&#8220;. Doch das ist nicht mehr als eine Meinung, mit der die AfD alleine dasteht. Das s\u00e4chsische Verfassungsgericht hatte im Wechsel des Wahlverfahrens w\u00e4hrend der Listenaufstellung einen &#8222;beachtlichen Wahlvorbereitungsfehler&#8220; vonseiten der Partei erkannt \u2013 und genau deswegen an einer teilweisen Streichung der Liste festgehalten.<\/p>\n<h3><span style=\"color: #1e73be\">Dem Gericht werden Fakten vorenthalten <\/span><\/h3>\n<p>Trotzdem h\u00e4lt die siegesgewisse AfD baldige Neuwahlen f\u00fcr eine zwingende Entwicklung, so kann man die Ausf\u00fchrungen in der Klageschrift verstehen. Genau daher soll das Verfassungsgericht schnellstm\u00f6glich in das Wahlgesetz eingreifen, im Sinne der AfD nat\u00fcrlich. Allerdings geht sie dabei sparsam mit den Fakten um, zwei Umst\u00e4nde erw\u00e4hnt sie in ihrer Klageschrift nicht: Zum einen hat die Partei bereits einger\u00e4umt, dass zwei Kandidierende v\u00f6llig zurecht gestrichen worden sind. Beide hatten nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt, die vorhanden sein m\u00fcssen, um auf der Landesliste zu stehen. Fehler seitens der AfD gab es also definitiv, daher geht es im Wahlpr\u00fcfungsausschuss schon gar nicht mehr um die \u201ekomplette\u201c Landesliste der AfD.<\/p>\n<p>Zum anderen hat die Partei, wie <i>idas<\/i> aus Parlamentskreisen erfuhr, in einer ihrer Beschwerdeschriften an den Wahlpr\u00fcfungsausschuss ausdr\u00fccklich betont, gar nicht auf einer Neuwahl zu bestehen. Es gen\u00fcgt ihr demnach, wenn einige der gestrichenen Listenpl\u00e4tze nachtr\u00e4glich anerkannt werden, vor allem soll Arlett Ospel ihr Mandat zugesprochen werden. Auch das ist kein allzu wahrscheinliches Szenario. Aber demnach existiert die &#8222;besondere Dinglichkeit&#8220;, die nunmehr gegen\u00fcber dem Gericht behauptet wird, in Wirklichkeit nicht. So oder so ist eine Entscheidung des Wahlpr\u00fcfungsausschusses in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, denn die Materie ist komplex und wird sich \u00fcber etliche Sitzungen erstrecken.<\/p>\n<p>Durch die Corona-Pandemie ist derzeit nicht einmal absehbar, wann sich das siebenk\u00f6pfige Gremium wieder treffen wird. F\u00fcr die AfD geh\u00f6ren ihm J\u00f6rg Urban und Roland Ulbrich an. Als Mitarbeiter hat die Fraktion Michael Elicker entsandt, er ber\u00e4t die AfD auch im parallelen Untersuchungsausschuss. Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Dienste Elickers, der Staatsrecht an der Universit\u00e4t Saarland lehrt und nach eigenen Angaben kein Parteimitglied ist, in Sachsen gefragt. Er hatte den AfD-Landesverband im Vorfeld der Landtagswahl am s\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshof vertreten \u2013 und ist nun Autor der neuen Klage gegen das Wahlgesetz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die rechten Landtagsabgeordneten wollen vor dem Verfassungsgericht in Leipzig erreichen, dass eine Sonderregelung des s\u00e4chsischen Wahlrechts gestrichen wird. Mit der Argumentation widerspricht die AfD ihrer bisherigen Standard-Forderung, das Parlament zu verkleinern. 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